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Zentralbanken - EZB-Geldpolitik: Allgemeine Regelungen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in der dritten Septemberwoche 2011 eine aktualisierte und konsolidierte Fassung ihrer Publikation "Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" veröffentlicht. Die in der Neufassung enthaltenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf drei Aspekte:

Erstens hat das Eurosystem das Zulassungskriterium (Kapitel 6.2.1.5 und 6.2.1.6), wonach von Kreditinstituten begebene Schuldtitel, mit Ausnahme gedeckter Bankschuldverschreibungen (Pfandbriefe und ähnliche Instrumente), nur dann notenbankfähig sind, wenn sie an einem regulierten Markt zum Handel zugelassen sind, gestrichen. Gleichzeitig wurden die Risikokontrollmaßnahmen des Eurosystems für marktfähige Sicherheiten (Kapitel 6.4.2) geändert. Dabei wurde insbesondere die Verwendung unbesicherter Schuldtitel beschränkt, die von einem Kreditinstitut oder einem anderen Rechtssubjekt ausgegeben werden, mit dem das Kreditinstitut enge Verbindungen unterhält. Vermögenswerte dieser Art können laut EZB nur als Sicherheit genutzt werden, soweit der diesen Sicherheiten zugeordnete Wert nicht 5 Prozent des Gesamtwerts der gestellten Sicherheiten überschreitet (anstatt 10 Prozent wie zuvor vorgesehen).

Zweitens wurde die Einführung eines einheitlichen Mindestbetrags für alle notenbankfähigen Kreditforderungen im gesamten Euro-Währungsgebiet auf das Jahr 2013 verschoben (Kapitel 6.2.2.1). Drittens wurde eine neue Bestimmung eingefügt (Kapitel 1.4), der zufolge alle Geschäftspartner des Eurosystems ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung genau kennen und diese erfüllen müssen. Damit will das Eurosystem die Bedeutung unterstreichen, die es der Einhaltung der bestehenden nationalen Gesetzesvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Geschäftspartner beimisst. Die aktualisierte Fassung der "Allgemeinen Regelungen" gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 und kann auf der Website der EZB eingesehen werden.

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