Beurteilung Leitungsmitglieder

Die Europäische Zentralbank hat Mitte November eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Gegenstand ist der Entwurf eines Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit. Der Leitfaden erläutert, wie die EZB-Bankenaufsicht Qualifikation, Fähigkeiten und Leumund von Personen beurteilt, die als Mitglied des Leitungsorgans einer Bank vorgesehen sind.

Die Qualität der obersten Führungsebene von Banken ist für die Stabilität eines Finanzinstituts und des Bankensystems insgesamt von entscheidender Bedeutung. Aufgabe der EZB ist es, dafür zu sorgen, dass die Banken die Regeln einhalten, die eine gute Unternehmensführung der Banken sicherstellen sollen. Bei der Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit wendet die EZB-Bankenaufsicht das maßgebliche Unionsrecht und dessen Umsetzung in das nationale Recht der 19 Länder des Euroraums an. Dort, wo das Unionsrecht den Mitgliedstaaten Spielraum bei der konkreten Umsetzung einräumt, kann es weiterhin zu Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern kommen. Sowohl die nationalen zuständigen Behörden als auch die EZB sind an der Beurteilung beteiligt.

Der Leitfaden basiert auf dem Entwurf der Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß Richtlinie 2013/36/EU und Richtlinie 2014/ 65/EU der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority - ESMA) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Die Leitlinien wurden am 28. Oktober von der EBA zur Konsultation veröffentlicht. Das Ergebnis dieser Konsultation, die bis zum 20. Januar 2017 läuft, wird in der Endfassung des Leitfadens berücksichtigt. Die maßgeblichen Dokumente - die Entwurfsfassung des Leitfadens und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten - können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

Im Rahmen dieser Konsultation wird die EZB am 13. Januar 2017 in ihren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung durchführen. Die Anhörung kann als Webcast auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht mitverfolgt werden. Dort finden sich auch Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung und zu Möglichkeiten der Einreichung von Kommentaren. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation veröffentlicht die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einem Feedback-Statement und einer Bewertung der Kommentare.

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