EZB: Leitfaden zu Sicherungssystemen

Die Europäische Zentralbank hat Mitte Juli 2016 ihren Leitfaden zum Ansatz bei der Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme (Institutional Protection Schemes - IPS) für Aufsichtszwecke veröffentlicht. Das Dokument soll die Einheitlichkeit, Wirksamkeit und Transparenz der bei der Prüfung von IPS angewandten aufsichtlichen Regelungen sicherstellen. Die Veröffentlichung des Leitfadens markiert das Ende des öffentlichen Konsultationsverfahrens.

Gemäß Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) ist ein IPS eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarung einer Gruppe von Banken, welche die Mitgliedsinstitute absichert und insbesondere ihre Liquidität und Solvenz sicherstellt. Durch Anerkennung eines IPS werden bestimmte für einzelne Banken geltende Aufsichtsanforderungen für die IPS-Mitgliedsinstitute gelockert, ähnlich wie dies bei Unternehmen einer konsolidierten Bankengruppe der Fall ist. Solch eine Behandlung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die in den Rechtsvorschriften genannten Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise die Fähigkeit des IPS, seine Mitglieder im Fall von Schwierigkeiten zu unterstützen. Im Leitfaden wird der Ansatz beschrieben, den die EZB verfolgt, wenn sie prüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Der endgültige Beschluss über die Gewährung des IPS-Status erfolgt einzelfallbezogen auf Basis der im Leitfaden der EZB enthaltenen Vorgaben.

Die endgültige Fassung des EZB-Leitfadens, so schreibt die Notenbank, trägt den Kommentaren Rechnung, die interessierte Parteien im Rahmen der Konsulta tion abgegeben haben. Die Rückmeldungen können auch zusammen mit einer Feedback-Erklärung auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

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