EZB: makroprudenzielle Maßnahmen

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat im Nachgang zur Tagung seines Makroprudenziellen Forums vom 14. Dezember 2016 folgende Mitteilung veröffentlicht:

In den meisten der der EZB-Bankenaufsicht unterliegenden Länder sowie im Euro-Währungsgebiet insgesamt bleiben die zyklischen Systemrisiken begrenzt, wobei der Finanzzyklus nach und nach expandiert. Die Abweichung der Kredit/BIP-Relation von ihrem langfristigen Trend (Kredit/BIP-Lücke) bleibt in den meisten Staaten negativ, wenngleich das Kreditwachstum auf breiter Front anzieht und die zwar moderate, doch stetige Wirtschaftsexpansion im Euroraum unterstützt. Die sich erholende Bankkreditvergabe deutet auf eine fortschreitende Stärkung des Bankensektors hin, die sich auch in den verbesserten Indikatoren im Bank Lending Survey der EZB widerspiegelt. Es liegen begrenzte Hin weise auf eine finanzmarktübergreifende Dehnung der Preise für finanzielle Vermögenswerte vor, wobei in der jüngsten Versteilung der Zinsstrukturkurve Neubewertungen vor allem am Anleihemarkt zum Ausdruck gekommen sind. Im Einklang mit den Beschlüssen der nationalen Behörden ist der EZB-Rat übereingekommen, dass eine breit angelegte Erhöhung der antizyklischen Kapitalpuffer im Euro-Währungsgebiet insgesamt derzeit nicht erforderlich ist.

Risiken am Immobilienmarkt: In einigen Ländern erholen sich die Immobilienmärkte nach wie vor von den Folgen der Finanzkrise, während die in anderen Staaten zu beobachtende relativ lebhafte Entwicklung am Immobilienmarkt oder die hohen Verschuldungsniveaus der privaten Haushalte auf die Gefahr zunehmender Ungleichgewichte hinweisen. Die identifizierten Länder sind identisch mit jenen, für die der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) kürzlich Warnungen ausgesprochen hat, und die meisten Staaten haben bereits damit begonnen, ihre makroprudenziellen Maßnahmen im Immobiliensektor zu verstärken. Dennoch sollten weitere gezielte Schritte auf diesem Gebiet unternommen werden. Die EZB begrüßt die jüngsten Entscheidungen der Behörden in Finnland und Luxemburg sowie die Gesetzesinitiativen in Österreich und in Deutschland und fordert die Umsetzung eines Rechtsrahmens für kreditnehmerbezogene Maßnahmen in allen Euroländern.

Global systemrelevante Banken (G-SIB) und anderweitig systemrelevante Institute (A-SRI): Die EZB, die nationalen Behörden und der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board - FSB) haben in den vergangenen drei Monaten in Abstimmung mit dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine aktualisierte Bewertung der global systemrelevanten Banken (G-SIBs) in den Ländern des Euro-Währungsgebiets für das Jahr 2016 vorgenommen. Im Ergebnis wurden acht Banken in Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden und Spanien den international für G-SIBs vereinbarten Kapitalpufferklassen 1 und 3 zugeordnet, bei denen Kapitalpufferquoten von 1,0 Prozent beziehungsweise 2,0 Prozent vorgesehen sind. Die Pufferquoten gelten ab dem 1. Januar 2018 und werden schrittweise eingeführt. Die entsprechenden Anforderungen wurden gemäß der Methodik des Baseler Ausschusses vom November 2014 festgelegt. Die nationalen Behörden werden in den kommenden Wochen die G-SIB-Kapitalpufferanforderungen mithilfe des Rechtsrahmens der EU umsetzen und ihre Beschlüsse veröffentlichen.

Seit der letzten Tagung des Makroprudenziellen Forums haben die nationalen Behörden auch über die Kapitalpuffer für die 110 anderweitig systemrelevanten Institute (A-SRI) entschieden. Diese entsprechen der neu eingeführten Methodik der EZB zur Beurteilung von A-SRI-Kapitalpuffern. Alle identifizierten A-SRI müssen ab 2019 im Einklang mit der Methodik der EZB zur Untergrenze stets positive Kapitalpufferquoten aufweisen. Der EZB-Rat hat seine Beurteilung sämtlicher der EZB von den nationalen Behörden vorgelegten makroprudenziellen Beschlüsse im Einklang mit Artikel 5 der SSM-Verordnung durchgeführt; er erachtete es als nicht notwendig, strengere Anforderungen zu stellen.

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