EZB: Verhaltenskodex Devisenhandel

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Kontrahenten im Devisenhandel werden von der Europäischen Zentralbank dazu aufgerufen, sich öffentlich zu den im Internationalen Verhaltenskodex für den Devisenhandel (FX Global Code) aufgestellten Grundsätzen zu bekennen, indem sie die dem Verhaltenskodex angefügte Bindungserklärung (Statement of Commitment) bis Ende Mai 2018 unterzeichnen. Darüber hinaus werden die Kontrahenten dazu angehalten, ihre Selbstbindung an diese Grundsätze künftig nach jeder relevanten Aktualisierung des Verhaltenskodex erneut zu bekräftigen.

Der Internationale Verhaltenskodex für den Devisenhandel besteht aus einer Reihe globaler Grundsätze für empfehlenswerte Verhaltensweisen an den Devisenmärkten, die gemeinsam von Zentralbanken und Marktteilnehmern aus 16 Staaten aus aller Welt zur Förderung eines robusten, fairen, liquiden, offenen und angemessen transparenten Marktes entwickelt wurden. Die EZB bekräftigt ihre Absicht, sich als Akteur am Devisenmarkt an den Verhaltenskodex zu halten, und hat ferner beschlossen, die Aufnahme in ihre Foreign Exchange Contact Group (FXCG) von der Bindung an diese Grundsätze abhängig zu machen. Die FXCG-Mitglieder werden die Selbstbindung ihrer Institute an den Internationalen Verhaltenskodex für den Devisenhandel gemäß den aktualisierten Terms of Reference der FXCG nachweisen müssen.

Die Umsetzungsdetails folgen dem bereits veröffentlichten Internationalen Verhaltenskodex für den Devisenhandel und dem Report on Adherence to the FX Global Code der BIZ und stehen im Einklang mit der Pressemitteilung der ESZB-Zentralbanken vom 25. Mai 2017 sowie mit den Erklärungen im Anschluss an die Sitzungen des Wirtschaftlichen Konsultativausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und der ebenfalls dort stattfindenden Weltwirtschaftssitzung (Global Economy Meeting).

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