Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik

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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 28. September 2020 geänderte Fassungen ihrer Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik im Eurosystem veröffentlicht, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Durch die geänderten Leitlinien wird ein Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2019 umgesetzt, nach dem besicherte marktfähige Vermögenswerte, mit Ausnahme von forderungsbesicherten Wertpapieren (Asset-Backed Securities - ABS) und gedeckten Schuldverschreibungen, nicht länger als Sicherheiten des Eurosystems akzeptiert werden. Gemäß den neuen Leitlinien werden auch nicht gesetzlich geregelte (das heißt vertraglich geregelte) gedeckte Schuldverschreibungen aus dem Sicherheitenrahmen des Eurosystems gestrichen.

Damit sind ab dem 1. Januar 2021 nur noch gesetzlich geregelte (das heißt auf gesetzlicher Grundlage begebene) gedeckte Schuldverschreibungen und Multi-cédulas als gedeckte Schuldverschreibungen im Sicherheitenrahmen des Eurosystems zugelassen. Durch die Leitlinien werden auch das Antragsverfahren und die Zulassungskriterien für externe Ratingagenturen, die im Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem festgelegt sind, präzisiert. Darüber hinaus wird das Geschäftspartner-Rahmenwerk des Eurosystems im Hinblick auf die Behandlung von Verstößen gegen die Mindesteigenkapitalanforderungen und von Verstößen gegen die Verpflichtung zur fristgerechten Meldung der Eigenkapitalquoten geändert.

Die Leitlinien EZB/2020/45, EZB/2020/46 und EZB/2020/47 sowie der Beschluss EZB/2020/48 sind auf der Website der Europäischen Zentralbank abrufbar und werden im Amtsblatt der Europäischen Union in 23 Amtssprachen der EU veröffentlicht.

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