Rechtsfragen

Geduldete Überziehung - nur ohne Mindestentgelt

Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof ein Urteil in Sachen Bankkonditionen gesprochen. Vorausgegangen waren Klagen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Targobank sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Deutsche Bank (siehe auch Gespräch des Tages Zfgk 21-2016). Bei beiden ging es um die Rechtmäßigkeit eines Mindestentgelts für geduldete Überziehungen. Denn gerade bei kleinen Überziehungen fallen hier nach Einschätzung der Verbraucherschützer unverhältnismäßig hohe Entgelte an. Dem mochte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf nicht anschließen, während das OLG Frankfurt der Argumentation des VZBV folgte.

Hier hat der Bundesgerichtshof nun mit einem Urteil vom 25. Oktober 2016 Klarheit geschaffen (Aktenzeichen XI ZR 387/15) und solche pauschalen monatlichen Mindestentgelte für die geduldete Überziehung für unzulässig erklärt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass unabhängig von der Laufzeit der Bearbeitungsaufwand der Bank auf den Kunden abgewälzt werde. Das widerspricht nach Einschätzung der Richter dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, wonach für Verbraucherdarlehen und somit auch für geduldete Überziehungen ein Zins und somit allein eine laufzeitabhängige Vergütung berechnet werden muss.

Ferner schlossen sich die Bundesrichter den Verbraucherschützern in der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit an: Gerade bei niedrigen Überziehungsbeträgen und kurzen Laufzeiten führten die pauschalen Mindestentgelte für den Kunden zu unverhältnismäßigen Belastungen - auch im Vergleich zu den ohnehin schon umstrittenen Konditionen für Dispositionskredite. So rechnet der BGH beispielsweise vor, dass beim Mindestentgelt von 6,90 Euro pro angebrochenem Quartal, wie es die Deutsche Bank berechnet, bei einer geduldeten Überziehung in Höhe von zehn Euro für einen Tag ein Zinssatz von 25 185 Prozent pro Jahr fällig würde. Das hatte bereits das OLG Frankfurt zuvor als sittenwidrig bezeichnet.

Wie so häufig nach vergleichbaren Urteilen machen die Verbraucherschützer nun darauf aufmerksam, dass auf Grundlage dieses jüngsten BGH-Urteils auch Kunden anderer Kreditinstitute, die entsprechende Mindestentgelte gezahlt haben, diese zurückfordern können. Ein entsprechendes Musterformular beziehungsweise Musterschreiben zur Geltendmachung von möglichen Ansprüchen ist jedenfalls vonseiten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schon in Umlauf gebracht worden, verbunden mit der Aufforderung, es zahlreich zu nutzen. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass es unklar ist, ob und wie lange in solchen Fällen das gesamte Entgelt zurückgezahlt werden muss oder die Bank die angefallenen Überziehungszinsen abziehen darf. Das könnte in der Praxis zu weiteren Rechtsstreitigkeiten führen.

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