Ist eine Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen richtig?

Ja, denn auch das sind keine risikolosen Anlagen.
50%
Nein, Staatsanleihen dürfen nicht mit Eigenkapital unterlegt werden.
50%
Nur mit einer gewissen Übergangsfrist, um die Institute nicht zu überfordern.
0%
Nur wenn damit auch Anpassungen in der aufsichtlichen Praxis beispielsweise bei der LCR einhergehen.
0%


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