Blickpunkte

Markenführung - Sparkassen-Rot vor dem EuGH

Seit dem Jahr 2007 ist der Farbton Rot (HKS 13) für die Sparkassen als Marke eingetragen. Als einheitliche Hausfarbe der Organisation verwendet wird sie bereits - mit einigen Ausnahmen - seit den sechziger und siebziger Jahren. Doch auch andere Kreditinstitute berufen sich auf langjährige Verwendung der Farbe Rot als Hausfarbe - so der in Deutschland über die Santander Consumer Bank AG in Mönchengladbach vertretene Banco Santander und die österreichische Oberbank.

Beide Institute sind zwar verglichen mit den heimischen Sparkassen noch nicht lange auf dem deutschen Markt präsent, berufen sich jedoch auf ihre Niederlassungsfreiheit, die sie als eingeschränkt empfinden, wenn sie ihre Hausfarbe in Deutschland nicht verwenden könnten. Beide Institute haben deshalb vor dem Deutschen Patent- und Markenamt beantragt, die Farbmarke der Sparkassenorganisation zu löschen.

Dies hat das Deutsche Patent- und Markenamt abgelehnt, was nicht unwidersprochen blieb. Das Verfahren ist nunmehr beim Bundespatentgericht anhängig. Nach dessen Erkenntnis hängt die Entscheidung jedoch von einigen grundsätzlichen Fragen ab. Würde eine ausreichend große Mehrheit der Verbraucher den Farbton Rot auch dann als Kennzeichen der Sparkassen verstehen, wenn er ohne ergänzende Zeichen oder Hinweise in der Werbung für Finanzdienstleistungen verwendet wird? Wie groß müsste dieser Anteil der Verbraucher sein? Welcher Stichtag ist überhaupt bei der Ermittlung der betreffenden Quote zugrundezulegen - der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (2002) oder der Zeitpunkt ihrer Eintragung (2007)? Und was passiert, wenn die damalige Sichtweise der Verbraucher nicht mehr aufgeklärt werden kann?

Diese schwierigen Fragen hat das Bundespatentgericht bislang nicht beantwortet. Weil das Markenrecht durch eine Richtlinie europaweit harmonisiert ist, hat es vielmehr am 8. März beschlossen, diese Fragen dem europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Die Causa HKS 13 ist damit weiterhin offen. Gestiegen sind die Aussichten der Sparkassen, in der Auseinandersetzung den Sieg davonzutragen, aber vermutlich nicht. Denn es besteht kein Zweifel: Die vom Bundespatentgericht aufgeworfenen Fragen sind außerordentlich schwierig zu beantworten. Auf eine "ausreichend hohe" Quote an Verbrauchern, die die Farbe Rot eindeutig den Sparkassen zuordnen, mag man sich vielleicht noch festlegen. Doch wie will man ermitteln, ob diese Quote im Jahr 2002 oder 2007 erreicht war?

Wenn diese Frage aber nicht zur Zufriedenheit der Richter beantwortet werden kann, dann wird das vom Bundespatentamt ebenfalls angesprochene Interesse anderer Banken an der freien Verwendung der Farbe zu berücksichtigen sein. Und hier dürften die Wettbewerber aus dem europäischen Ausland die besseren Karten haben. 14 000 rote Santander-Filialen in 40 Ländern sind durchaus ein Wort - auch wenn die Farbe erst seit Ende der achtziger Jahre zentrales Element des Markenauftritts ist und damit deutlich kürzer als bei den Sparkassen. Das Argument der Niederlassungsfreiheit dürfte da ein beträchtliches Gewicht erlangen - wenngleich diese durch die Notwendigkeit, die Farbe zu modifizieren, nicht grundsätzlich beeinträchtigt wäre. Gut möglich, dass der EuGH im Zweifel dem europaweiten Konzept gegenüber dem rein nationalen den Vorrang geben wird.

Sollten die Sparkassen letztlich den Kürzeren ziehen, könnten auch andere Wettbewerber auf den Gedanken kommen, künftig in rot aufzutreten. Die Farbe wäre dann keine Spezialität der Sparkassen mehr. Ob das im Wettbewerb aber letztlich so viel ausmacht, sei einmal dahingestellt. Denn Finanzwerbung, die nur auf Farbe basiert und ganz ohne Logo oder sonstige Hinweise auskommt, gibt es nicht. Dem Verbraucher ist aber durchaus zuzutrauen, die Santander-Flamme, das rote O der Oberbank oder die Logos anderer Kreditinstitute vom Sparkassen-S zu unterscheiden.

Und: Durch ihren seit vielen Jahren eingeführten Markenauftritt, der Schwarz-Weiß-Fotos mit dem typischen Rot kombiniert, und durch ihren in TV- und Radio-Werbung nahezu allen Verbrauchern bekannten Jingle verfügen die Sparkassen auch dann über gute Wiedererkennungsmerkmale, wenn der rote Wettbewerb zunimmt. In Summe heißt das: Wer ein Sparkassenangebot sucht, der wird es auch finden. Bei den Übrigen ist es vermutlich ohnehin egal. Red.

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