Recht und Steuern

Mehrkosten bei Baumaßnahmen

Baumaßnahmen sind nicht von vornherein bis ins letzte Detail zu planen. So erging es auch einer Firma, die für die Errichtung einer Dichtwand zuständig war. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit, so das Unternehmen, habe man anders vorgehen müssen und deswegen seien erhebliche Mehrkosten entstanden. Bauherr und Bauunternehmen stritten anschließend darüber, wer denn dafür aufzukommen habe.

Für das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Aktenzeichen I-23 U 47/08 - war ausschlaggebend, dass die Firma keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Bauherrn vorweisen konnte, wonach dieser mit den zusätzlichen Arbeiten (und Kosten) einverstanden sei. Das hätte entweder ausdrücklich (durch einen Vertragszusatz) oder konkludent (durch schlüssiges Verhalten) stattfinden können. Eines von beiden wäre aber nötig gewesen, denn den Auftragnehmer treffe hier die volle Darlegungs- und Beweislast.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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