Gespräch des Tages

Kapitalmarkt - Der vdp empfiehlt (nur) ...

Fast ein Dreivierteljahr hat sich die Pfandbriefbranche Zeit gelassen, um die Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe zu überarbeiten. Dabei lagen doch die ersten Vorschläge des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) schon im Februar 2006 vor (siehe Immobilien und Finanzierung 05-2006), also knapp zwei Monate nachdem die mögliche Insolvenz der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) zum Aussetzen des Market Making für deren Jumbo-Pfandbriefe geführt hatte. Doch offensichtlich mangelte es an einem geeigneten Counterpart. Der scheint inzwischen mit der Berufsstandsvereinigung ACI, The Financial Markets Association gefunden zu sein.

Gut Ding will Weile haben, weiß der Volksmund. Schade, dass hier die lange Zeit nicht zur besten Reife genutzt wurde. Zwar widerspricht der Präsident des vdp, Henning Rasche, der Vermutung, die Novellierung der Mindeststandards sei lediglich auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner erfolgt, doch fällt auf, dass außer einigen Präzisierungen in den, aus Sicht der Pfandbriefemittenten, besonders wichtigen Fragen lediglich Empfehlungen gegeben werden.

Verbindlich festgelegt wurde nur, dass künftig fünf statt bisher drei Market Maker erforderlich sind, um einen Jumbo-Pfandbrief zu emittieren. Diese Neuerung kommt den Market Makern selbst entgegen, weil sich der Kreis derer, die sich zum Stellen von Geld- und Briefkursen verpflichten, vergrößert. Dies erhöht gleichzeitig die Liquidität des Jumbo-Pfandbriefs - und damit seine Attraktivität für Investoren. Zudem müssen die Jumbos mindestens von 9 bis 17 Uhr gehandelt werden. Vorher war bloß von "üblichen Handelszeiten" die Rede. Und für Jumbo-Pfandbriefe mit einer Restlaufzeit von 20 bis einschließlich 25 Jahren wurde eine maximale Spanne zwischen Geld- und Briefkurs von 25 Cents vorgeschrieben.

Unverbindlich, weil nicht sanktionierbar, wird in den Mindeststandards empfohlen, dass die Market Maker für die Pfandbriefe des Emittenten gesonderte Limite vorhalten, denn Pfandbriefe sind aufgrund ihres separierten Deckungsstocks nicht von der Insolvenz des Emittenten betroffen. Doch genau dies berücksichtigt bisher kaum ein Market Maker. Auch deshalb ist dem Vernehmen nach das Market Making für AHBR-Jumbos seit Dezember 2005 ausgesetzt gewesen. Um so mehr hätte Verbindlichkeit in diesem Punkt dem Produkt und dem Markt gut getan. Dass dies bislang nicht gelang, begründet Rasche damit, dass die Umstellung der Limite bei den Investmentbanken viel Zeit braucht.

Darüber hinaus wird empfohlen, dass "bei wesentlichen Ratingänderungen oder einer erheblichen Verschlechterung des Jumbo-Emittenten oder sonstigen Umständen, die in vergleichbarer Weise den liquiden Handel mit Jumbo-Pfandbriefen eines Emittenten beeinträchtigen können", unverzüglich ein gemeinsames Gremium aus Market Makern und Emittenten zusammentritt. Dieses Market Maker and Issuer Committee (MIC) soll Maßnahmen "empfehlen", die ein Aussetzen des Market Making für Jumbo-Pfandbriefe des betroffenen Emittenten verhindern. Befristet möglich sei demnach die Ausweitung der Spannen zwischen Geld- und Briefkursen oder geringere Volumina der Abschlüsse, für die Geld- und Briefkurse quotiert werden.

Sollte ein Market Maker trotzdem keine Geld- und Briefkurse mehr stellen, will der vdp dies umgehend öffentlich machen. Dies ist das einzige Sanktionsinstrument, dass verbindlich in die Mindeststandards aufgenommen wurde. Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des vdp, hofft dabei auf den Druck des Marktes. Denn, so begründet er, wer einmal sein Committment nicht erfüllt, werde wohl bei Neuemissionen nicht mehr mit dem Market Making betraut. Allerdings hat der Fall AHBR auch gezeigt, dass zum Jahreswechsel 2005/2006 offensichtlich weder die Pfandbriefbank noch die Market Maker ein Interesse an der Fortsetzung des Handels hatten. Dass damals auch der vdp auf Tauchstation ging, begründet Hagen heute damit, dass seinerzeit parallel mit den Großbanken, die auch Market Maker sind, über die kurzfristige Bereitstellung von 2,5 Milliarden Euro Liquidität für die AHBR verhandelt wurde. Dieses Geld wurde dringend gebraucht, weil nach der Verschlechterung des Ratings ungewöhnlich viele Investoren die Schuldverschreibungen der angeschlagenen Hypothekenbank zurückgeben wollten.

Auch wenn Rasche die Neuregelung der Mindeststandards "eine gute Lösung" findet, so muss dem "Vater des Jumbo-Pfandbriefs" doch klar sein: Kurspflege kann man nicht aussetzen - erst recht nicht bei einem Instrument, das eine so große Bedeutung für das Image der Pfandbriefbanken hat. Es ist daher im Interesse der Branche nur wünschenswert, dass die jetzigen Empfehlungen in naher Zukunft doch noch verbindliche Standards werden. Dass der Verband die dafür nötige Beharrlichkeit besitzt, hat er in der Vergangenheit oft bewiesen.

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