Aufsätze

Die Refinanzierung von Leasinggeschäften durch die Rentenbank

Mit der Markteinführung ihrer Leasingprodukte für die Agrarwirtschaft hat die Rentenbank fördertechnisches Neuland beschritten. Seit dem Programmstart im März 2008 steigt das Neugeschäftsvolumen kontinuierlich an, was für eine zunehmende Marktakzeptanz spricht. Insbesondere die klassischen Bankpartner der Rentenbank aus dem genossenschaftlichen und öffent-lich-rechtlichen Bereich nutzen das Förderangebot als Vertriebsinstrument und greifen verstärkt auf diese neue Möglichkeit der Refinanzierung von Leasingverträgen zurück.

Diversifikation des Portfolios

Seit Jahren lässt sich ein Trend zur Diversifizierung agrarwirtschaftlicher Unternehmen in Richtung erneuerbare Energien beobachten. Es überrascht deshalb nicht, dass besonders Investitionen in Fotovoltaik und Bioenergien mit Hilfe der Leasingprodukte der Rentenbank refinanziert werden. Landwirte wollen dieses neue Geschäftsfeld erschließen, sich aber gleichzeitig die Entwicklungsmöglichkeiten des Kernbetriebs nicht verbauen. In dieses Kalkül passt Leasing als Finanzierungsform ideal hinein, da die knappen Kreditsicherheiten geschont werden.

Die Leasingangebote orientieren sich an den klassischen Förderprogrammen der Rentenbank und können insoweit auch als Varianten der entsprechenden Kreditprogramme bezeichnet werden. Diese wurden gerade in der Finanzmarktkrise stark nachgefragt. Dementsprechend wuchs auch das Interesse der Leasingbranche, die günstigen Konditionen der deutschen Förderbanken für ihre Finanzierungsangebote zu nutzen. Zu den Zielgruppen der Renten-bank-Programme gehört die Landwirtschaft als Kernklientel, aber auch die vor- und nachgelagerten Bereiche der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie Unternehmen, die erneuerbare Energien produzieren. Abbildung 1 zeigt die Förderprogramme der Rentenbank, die jeweils um eine Leasingvariante erweitert wurden.

Leasing moderner Anlagen

Im Kreditprogramm "Energie vom Land" ist zum Beispiel der Kauf von Fotovoltaikanlagen durch Unternehmen der Agrarwirtschaft förderfähig. Analog dazu können diese Unternehmen mit Hilfe der Leasingvariante des Programms ihre Fotovoltaikanlage nun auch leasen. Ein weiteres Beispiel ist der Kauf von Erntemaschinen von Landwirten oder Lohnunternehmern. Diese können im Programm "Wachstum" beziehungsweise "Wachstum und Wettbewerb" refinanziert werden. Analog dazu wird das Leasing dieser Maschinen in den Leasingvarianten der beiden Programme gefördert.

Wie erfolgt nun die konkrete Abwicklung? Grundsätzlich gelten die folgenden Prinzipien:

- Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute. Die Primärhaftung liegt zu 100 Prozent bei dem unmittelbar durch die Rentenbank refinanzierten Kreditinstitut.

- Es werden nur Einzelrefinanzierungen durchgeführt. Das heißt: Jeder Refinanzierung muss ein konkretes Leasinggeschäft zugrunde liegen.

- Die Adressaten der Förderung sind die Leasingnehmer. Es ist daher sicherzustellen, dass der Refinanzierungsvorteil auch beim Leasingnehmer ankommt.

- Die Refinanzierungslaufzeit beträgt vier bis zehn Jahre und der maximale Betrag zehn Millionen Euro je Leasingnehmer und Jahr.

Wie bei den Förderprogrammen der Rentenbank üblich, erfolgt auch die Refinanzierung von Leasinggeschäften ausschließlich im Hausbankenverfahren. Eine direkte Finanzierung von Leasinggesellschaften oder Leasingnehmern ist nicht möglich. Damit ergibt sich die in Abbildung 2 aufgeführte Finanzierungskette.

Finanzierung in mehreren Schritten

In einem ersten Schritt refinanziert sich das durchleitende Kreditinstitut aus dem jeweils geeigneten Förderprogramm bei der Rentenbank. Häufig erfolgt dies über Verbund- oder Konzerninstitute, die sich auf die Leasingrefinanzierung spezialisiert haben, wie die VR Diskontbank in Eschborn oder die Deutsche Leasing Finance in Bad Homburg. Antragsteller kann aber auch die Hausbank des Leasingnehmers vor Ort sein, wenn diese Leasinggesellschaften direkt finanziert. Die Rentenbank refinanziert grundsätzlich wettbewerbsneutral alle Banken, auch in diesen Leasingvarianten.

Wie sind nun die Konditionen dieses ersten Finanzierungsschrittes? Grundsätzlich gilt hier, dass die Leasingvarianten nicht nur die gleiche inhaltliche Ausrichtung wie die zugrunde liegenden Kreditprogramme haben, sondern auch die gleichen Bankenabgabezinssätze. Die "Leasingvariante Wachstum" hat also die gleichen Zinskonditionen wie das Kreditprogramm "Wachstum".

Die zinsgünstigen Mittel werden von dem refinanzierten Kreditinstitut an die beteiligte Leasinggesellschaft weitergeleitet. Das kann ebenfalls durch ein Darlehensgeschäft, aber auch durch Forfaitierung erfolgen. Ein Forderungsankauf durch die Rentenbank erfolgt allerdings in keinem Fall.

Schließlich erwirbt die Leasinggesellschaft das Leasingobjekt und stellt es dem Unternehmen zur Verfügung. Dieses zahlt als Entgelt für die Nutzung eine Leasingrate. In dieser Leasingrate muss aber letztlich immer noch der Refinanzierungsvorteil stecken, den zunächst nur die durch die Rentenbank finanzierte Bank hatte. Denn der Adressat der Förderung ist ja immer der Leasingnehmer, also das agrarwirtschaftliche Unternehmen.

Risikogerechtes Zinssystem

Dieser "Transfer der Förderung" hin zum Endkredit- beziehungsweise Leasingnehmer wird bei Rentenbank-Darlehen durch das sogenannte Risikogerechte Zinssystem (RGZS) sichergestellt. Dabei werden Zinsobergrenzen definiert, die vom Rating des Kreditnehmers abhängen.

Jeder Kreditnehmer (in diesem Fall Leasingnehmer) ist vom durchleitenden Kreditinstitut oder der Leasinggesellschaft in eine RGZS-Preisklasse (A bis J) einzuordnen. Die Preisklassen sind dabei abhängig von der Bonität sowie den eventuell herangezogenen Sicherheiten des Leasingnehmers und spiegeln idealerweise das Finanzierungsrisiko wider. Je niedriger dieses Risiko und somit die Preisklasse des Leasingnehmers ist, umso niedriger ist auch die maximal zulässige Marge.

Dieses etablierte Verfahren kommt jetzt auch bei den Leasingvarianten zur Anwendung, indem die Rentenbank die maximal zulässige effektive Verzinsung des Leasingvertrages zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer ebenfalls begrenzt. Je "höher" also die Preisklasse beziehungsweise das Risiko des Leasingnehmers, desto höher ist auch die maximal zulässige effektive Verzinsung des Leasingvertrages und desto höher sind Leasingrate und Margenbarwert.

Die Rentenbank gibt diese preisklassenabhängigen Zinsobergrenzen vor. Dabei fließen die bestehenden Vorgaben aus den Programmkrediten hinsichtlich der zulässigen Bearbeitungsgebühr (ein Prozent des Darlehensbetrages bis maximal 1250 Euro) und des zulässigen Zinsaufschlags gemäß RGZS mit ein. Nach den bisherigen Erfahrungen der Rentenbank sind die meisten Leasinggeschäfte in den Preisklassen C bis E eingestuft, das entspricht zulässigen Gesamtmargen von 140 bis 220 Basispunkten.

Die aktuell gültigen Abgabezinssätze für Banken beziehungsweise Leasinggesellschaften veröffentlicht die Rentenbank in ihrem Bankenportal im Internet. Im Konditionenrundschreiben für die Leasingvarianten finden die Bankpartner daneben auch die maximal zulässige effektive Verzinsung des Leasingvertrages je Preisklasse des Leasingnehmers.

Dieser "Effektivzins" wird der Rentenbank bei Antragstellung vom Kreditinstitut der Leasinggesellschaft mitgeteilt. Liegt der Effektivzins des Leasingvertrages gemäß ICMA (International Capital Markets Association) oder PAngV (Preisangabenverordnung) unterhalb der von der Rentenbank veröffentlichten Grenze, so ist das eigentliche Ziel erreicht: die Begrenzung der maximal möglichen Leasingrate oder des maximal möglichen Margenbarwerts des Leasinggeschäftes. Mit anderen Worten, ein "Verzehr" der Förderung innerhalb der Finanzierungskette ist ausgeschlossen. Bezüglich der Aufteilung der Gesamtmarge zwischen durchleitendem Kreditinstitut und Leasinggesellschaft macht die Rentenbank keine Vorgaben.

Diese vergleichsweise einfache, auf die bestehenden Verfahren bei Förderdarlehen aufbauende "Sicherstellung" des Fördertransfers funktioniert allerdings nur bei herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften. Denn hier steht die Finanzierungsalternative gegenüber einer Darlehensfinanzierung im Vordergrund. Dagegen konnten Herstellerfinanzierungen mit quersubventionierten Preisen bisher noch nicht in dieses Modell integriert werden.

Besicherung im Rahmen des KWG

Abschließend noch einige Bemerkungen zur Besicherung der Rentenbank-Darlehen. Hier kommen die herkömmlichen Vorgaben, die sich aus Artikel 19.3 des KWG und den Allgemeinen Kreditbedingungen der Rentenbank für Förderdarlehen ergeben, analog zur Anwendung. Zunächst hat die Rentenbank einen Übertragungsanspruch auf sämtliche Sicherheiten, die im Rahmen des Leasinggeschäftes oder bei dessen Refinanzierung vereinbart werden.

Außerdem werden die mit dem Leasinggeschäft erlangten Forderungen vom refinanzierten Kreditinstitut sicherungshalber an die Rentenbank abgetreten. Im Falle eines Forfaitierungsvertrags zwischen dem refinanzierten Kreditinstitut und der Leasinggesellschaft umfasst die Sicherungsabtretung damit die angekauften Forderungen. Dies zeigt die Abbildung 3.

Abbildung 4 illustriert die Besicherung der Rentenbank-Forderung im Falle einer Darlehensvergabe des refinanzierten Kreditinstituts an die Leasinggesellschaft. Dann umfasst die Sicherungsabtretung die Kreditforderung gegen die Leasinggesellschaft sowie die Leasingforderung gegen den Leasingnehmer. Letztere ist von der Leasinggesellschaft an das von der Rentenbank refinanzierte Kreditinstitut abzutreten.

Die Leasingrefinanzierungen können außerdem Beihilfen im Sinne der EU-Kommission enthalten. Diese werden entweder als De-minimis- oder Agrar-Beihilfe auf Basis der Verordnungen (EG) Nr. 1998/ 2006 oder Nr. 1857/2006 ausgereicht. Weitere Informationen zu den Leasingvarianten mit Antragsformular, Konditionenübersicht und den Allgemeinen Kreditbedingungen sind im Bankenportal unter www.rentenbank.de hinterlegt.

"Agrar-Leasing" als Zukunftsmarkt

Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und den Herausforderungen auf den zunehmend globalisierten Agrarmärkten zu begegnen, sind die deutschen Agrarunternehmen auf erhebliche Investitionen in innovative Technologien angewiesen. Die ohnehin schon hohe Kapitalintensität des Sektors wird weiter zunehmen. Auch der Konzentrationsprozess innerhalb der Branche schreitet weiter voran. Für die wachsenden Betriebseinheiten wird Leasing daher immer häufiger eine lohnende Alternative zur Kreditfinanzierung. Somit wird auch in der Agrarwirtschaft der Anteil der Leasingfinanzierungen stetig an Bedeutung gewinnen und die Unternehmensfinanzierung eine ähnliche Entwicklung vollziehen wie die in der gewerblichen Wirtschaft. Mit den Leasingvarianten ihrer Förderprogramme ist die Rentenbank darauf schon heute sehr gut vorbereitet.

Dr. Horst Reinhardt , Sprecher des Vorstands der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Noch keine Bewertungen vorhanden


X