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Zentralbanken- Maastricht: Deutscher Schuldenstand 2013

Die deutschen Staatsschulden in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages haben sich nach vorläufigen Berechnungen zum Jahresende 2013 auf 2,147 Billionen Euro belaufen. Dabei fielen sie gegenüber dem Vorjahr um 14 Milliarden Euro. Die Schuldenquote, das heißt der Schuldenstand in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), ging um 2,6 Prozentpunkte auf 78,4 Prozent zurück. Hierzu trug das nominale BIP-Wachstum mit 2,1 Prozentpunkten bei. Während der Staatshaushalt gemäß Maastricht-Abgrenzung nur einen marginalen Überschuss aufwies, war ein Portfolioabbau bei den staatlichen Bad Banks um 52 Milliarden Euro entscheidend für den Schuldenrückgang.

Dies überwog andere den Schuldenstand erhöhende Einflüsse wie insbesondere die zusätzlichen EWU-Hilfsmaßnahmen im Umfang von 20 Milliarden Euro deutlich. Die Hilfsmaßnahmen ergaben sich unter anderem aus Kreditvergaben der EFSF und Kapitalzuführungen an den ESM. Sowohl der Portfolio-Abbau als auch die Hilfsmaßnahmen schlugen sich nicht im Staatsdefizit nieder, weil es sich bei diesem Nettorückgang im vergangenen Jahr um finanzielle Transaktionen handelte, die das Finanzvermögen und die Finanzverbindlichkeiten im gleichen Umfang veränderten.

Nachdem sich die deutsche Staatsverschuldung seit Beginn der Schulden- und Finanzmarktkrise durch Stützungsmaßnahmen zugunsten inländischer Finanzinstitute und für EWU-Staaten ausgeweitet hatte, kehrte sich diese Entwicklung somit im vergangenen Jahr um. Soweit auch künftig eine Verwertung der Risikoaktiva gelingt oder eine Rückzahlung der Hilfskredite erfolgt, so wird dies den Schuldenstand weiter senken. Die seit dem Jahr 2008 kumulierten Effekte der Finanzmarktstützung auf den Schuldenstand beliefen sich Ende 2013 auf 233 Milliarden Euro beziehungsweise 8,5 Prozent des BIP. Im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise summierten sich die den Schuldenstand erhöhenden Maßnahmen auf 84 Milliarden Euro beziehungsweise drei Prozent des BIP.

Im Rahmen des europäischen Haushaltsüberwachungsverfahrens sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zweimal im Jahr (Ende März und Ende September) verpflichtet, Daten zum Defizit und zur Verschuldung des Staates an die Europäische Kommission zu übermitteln. Hierzu werden vom Statistischen Bundesamt das Defizit in Maastricht-Abgrenzung und von der Bundesbank der Maastricht-Schuldenstand berechnet

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