Beurteilung von Zulassungsanträgen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat Anfang Januar 2019 eine konsolidierte Fassung des Leitfadens zur Beurteilung von Zulassungsanträgen veröffentlicht. In diesem nicht rechtsverbindlichen Dokument werden der erste im März 2018 veröffentlichte Leitfaden und dessen zweiter Teil, für den das öffentliche Konsultationsverfahren am 25. Oktober 2018 endete, zusammengeführt. Der konsolidierte Leitfaden soll allen am Zulassungsprozess beteiligten Personen als praktische Orientierungshilfe dienen und so ein reibungsloses und effektives Zulassungsverfahren sicherstellen.

Im Rahmen der Erteilung von Zulassungen an Banken kommt der EZB eine Gatekeeper-Funktion zu. Sie soll gewährleisten, dass nur robuste Banken Zugang zum Markt erhalten. Der konsolidierte Leitfaden fördert aus Sicht der EZB gleiche Wettbewerbsbedingungen im gesamten Euroraum und reduziert das Risiko, dass Unternehmen die Bankenregulierung und die Bankenaufsicht umgehen. Zudem soll er das Bewusstsein und die Transparenz im Hinblick auf die Beurteilungskriterien und die Verfahren für die Zulassung von Kreditinstituten im Euroraum fördern. Diese Kriterien umfassen die Kapitalausstattung, den Geschäftsplan, die Aufbauorganisation sowie die Eignung von Managern und bedeutenden Anteilseignern der Antragsteller. Es wird kein bestimmtes Geschäftsmodell für Banken propagiert.

Der Leitfaden findet bei sämtlichen Anträgen auf Zulassung als Kreditinstitut im Sinne der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) Anwendung.

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