EZB-Konsultation zu Zulassungsanträgen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die EZB hat Mitte September 2018 ein öffentliches Konsultationsverfahren zu Teil 2 des Leitfadens zur Beurteilung von Zulassungskriterien (der "Zulassungsleitfaden") eingeleitet. Teil 2 ergänzt den im März 2018 veröffentlichten Zulassungsleitfaden, und beide Dokumente sind als ein Leitfaden zu betrachten. Der Zulassungsleitfaden ist als praktisches Instrument gedacht, das Antragstellern als Orientierungshilfe dienen und so ein effektives Zulassungsverfahren sicherstellen soll, er ist aber nicht rechtsverbindlich. Der Zulassungsleitfaden fördert eine gemeinsame Auslegung der Zulassungskriterien im Sinne der Verpflichtung der EZB, einheitliche Aufsichtsverfahren im gesamten Euroraum zu gewährleisten.

Schwerpunkt von Teil 2 sind die Beurteilungskriterien in Bezug auf Kapitalanforderungen und Geschäftspläne. Erste Anlaufstelle für Antragsteller sind die nationalen zuständigen Behörden, die bei den Beurteilungen mit der EZB zusammenarbeiten, die als zuständige Behörde den endgültigen Beschluss über Erteilung, Verlängerung oder Entzug einer Bankzulassung im Euroraum erlässt. Im Rahmen des Beurteilungsverfahrens prüft die EZB den Kapitalbedarf. Um ein konsistentes Vorgehen innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus zu gewährleisten, erläutert Teil 2 des Zulassungsleitfadens daher den Standpunkt der EZB zum erwarteten Kapital zum Zeitpunkt der Zulassung. Teil 2 enthält auch Informationen zu den Hauptaspekten der aufsichtlichen Beurteilung des Geschäftsplans. Dazu gehören das Geschäftsmodell, das damit verbundene Risikoprofil, die Lage des Kreditinstituts vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfelds, seine Finanzprognosen, die Klarheit und Effektivität seiner Organisationsstruktur, seine Governance-, internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie seine IT-Infrastruktur.

Kommentare zu Teil 2 des Zulassungsleitfaden können bis 25. Oktober 2018 eingereicht werden.

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