Private Banken

Wettbewerbsnachteile versus Realitätsnähe

Quelle: Bundesverband deutscher Banken

Wohl mehr als ein Jahr lang haben die klugen Verantwortlichen der im Bundesverband deutscher Banken organsierten Mitgliedsinstitute die Köpfe zusammengesteckt und über eine Reform der Einlagensicherung der privaten Banken beraten. Herausgekommen ist ein Vorschlag, dem der Kompromiss nur allzu deutlich anzumerken ist. Denn einfach zu verstehen ist da nicht viel.

Doch zunächst einmal zu den Ergebnissen. Ziel der Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist es, den Schutz vor allem auf private Kunden zu konzentrieren. Dafür werden ab 1. Oktober 2017 bankähnliche Kunden wie bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute sowie Bund, Länder und Kommunen aus dem Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgeschlossen. Hier könne man ein ausreichend großes Expertenwissen unterstellen, begründete BdB-Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer die Maßnahme. Ab diesem Zeitpunkt haftet die Einlagensicherung auch nicht mehr für begebene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Und ab 1. Januar 2020 fallen schließlich auch Einlagen von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten aus dem geschützten Bereich heraus. Für die privaten Kunden, das betont der BdB, ändere sich dagegen wenig: Für diese gelte immer noch der umfängliche Schutz von 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank je Kunde, womit in der Regel rund 1 Million Euro pro Kunde geschützt sind. Hintergrund der sicherlich nicht allzu populären Maßnahme sind vor allem die explodierenden Kosten für die Mitgliedsinstitute. Seit 2014 habe sich der Aufwand für Bankenabgabe und gesetzliche Einlagensicherung auf 1,4 Milliarden Euro mehr als vervierfacht, so Kemmer. Da sei die mit der Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds verbundene Reduzierung der Einzahlungen in den Sicherungsfonds ein angenehmer Nebeneffekt. Daneben gibt der BdB den Kunden nun ein realitätsnäheres Versprechen als zuvor, denn der Schutzumfang geht um einen deutlich dreistelligen Milliardenbetrag zurück. Allerdings haben wohl nur sehr, sehr große Optimisten bislang daran geglaubt, dass der Einlagensicherungsfonds eine strauchelnde Deutsche Bank wirklich auffangen könnte, egal ob mit oder ohne freiwillige Zusatzleistung.

All das ist verständlich, wenn auch für viele betroffene Kunden, allen voran Kommunen und Mittelständler, ärgerlich. Kaum zu verstehen ist allerdings die hohe Komplexität der Regelungen, die sicherlich den Verhandlungen und Partikularinteressen der Mitglieder geschuldet ist. Denn warum Versicherungen und Pensionskassen weiterhin geschützt sein sollen, sie auch der Laufzeitbegrenzung unterliegen, Kleinunternehmer dagegen gar nicht, kommt einem mit Blick auf die vom BdB angesprochene Professionalität der Anleger dann schon etwas merkwürdig vor. Fakt ist: Die Regelung erhöht der Erklärungsaufwand aufseiten der Banken gegenüber ihren Kunden enorm. Und sie bedeutet Wettbewerbsnachteile gegenüber den Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, die durch ihre Institutssicherungssysteme vollumfänglich den Schutz aller Einlagen in voller Höhe garantieren. Wenn Kunden also nun Einlagen bei den privaten Banken abziehen, mag das derzeit ein weiterer angenehmer Nebeneffekt sein, da ohnehin Liquidität genug vorhanden ist. Aber die Zeiten werden sich auch wieder ändern und dann werden Einlagen wieder gesucht sein. Dann haben die Privaten das Nachsehen. Eine weitere Reform der Einlagensicherung schloss Kemmer aber auf absehbare Zeit aus.

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