Kfz-Kredite

Widerruf für Dieselfahrer?

Quelle: pixabay.com

Zu Unrecht führt der Widerrufsjoker bei Verbraucherkrediten in der öffentlichen Diskussion eher ein Schattendasein. Das meinen die Rechtsanwälte Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert von der Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte. Insbesondere beim finanzierten Autokauf könne der Widerruf des Darlehens für den Verbraucher "wirtschaftlich äußerst interessant sein", teilen die beiden mit.

Gerade für die Besitzer von Dieselfahrzeugen, die durch den Abgasskandal verunsichert sind und ihr Auto am liebsten loswerden möchten, empfehlen die beiden Juristen den Widerruf des Finanzierungsvertrags als Alternative zur Forderung einer Rückabwicklung des Kaufvertrags oder der Zahlung von Schadenersatz. Vorausgesetzt, die Widerrufsbelehrung beziehungsweise Widerrufsinformation ist fehlerhaft, sei der Widerruf des Autokredits "ein sehr eleganter Weg", so Hoffmann.

Der Kunde habe dann einen Anspruch auf Rückgewähr der Raten und einer etwaigen Anzahlung. Und wer seinen Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen hat, dürfte in aller Regel nicht einmal verpflichtet sein, Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu leisten, nachdem in den Verbraucherinformationen auf diese Rechtsfolge oftmals nicht ordnungsgemäß hingewiesen worden ist". Der Widerruf führt also nach Einschätzung der beiden Juristen dazu, dass der Darlehensnehmer quasi "kostenlos" gefahren ist. Auch bei älteren Verträgen könne der Widerruf lohnenswert sein, da die Nutzungsentschädigung häufig geringer sei als der Wertverlust.

Und mehr noch: Da es sich bei dem Autokauf und der Finanzierung typischerweise um sogenannte verbundene Geschäfte handelt, erstreckt sich der Widerruf des Autokredits auch auf den Kaufvertrag. Über den "Umweg" des Widerrufs des Darlehens, so der Tipp, könnten Verbraucher daher auch den Kaufvertrag rückabwickeln. Der Darlehensnehmer könne das Auto also schlicht an die Bank zurückgeben. Die wiederum hat dann keinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens gegen den Verbraucher. Sie muss sich mit dem Verkäufer auseinandersetzen.

Diese "interessanten Rückgabechancen", so der abschließende Hinweis, stehen nicht nur Dieselfahrern zur Verfügung, sondern generell allen Autokäufern, die ihr Fahrzeug finanziert haben. Es empfehle sich daher, die Vertragsunterlagen durch Juristen prüfen zu lassen.

Wer das liest, dem sträuben sich vermutlich die Nackenhaare. Denn das, was die Juristen da anraten, mag zwar durchaus legal sein. Redlich ist es nicht. Wie beim "Widerrufsjoker" bei Baufinanzierungen gilt auch hier, dass die genannte Vorgehensweise so nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Schließlich dient die Widerrufsbelehrung zur Absicherung des Verbrauchers bei voreiligen Entscheidungen, nicht aber dazu, dass der Kunde sich noch nach Jahren wirtschaftliche Vorteile verschaffen und durch die Hintertür den Kaufpreis seines Fahrzeugs drücken kann.

Wenn es um Dieselfahrzeuge geht, die durch die drohenden Fahrverbote massiv an Wert verlieren, dann wäre der Versuch, sich über den Widerruf des Finanzierungsvertrags von dem Auto zu trennen, zumindest noch nachvollziehbar. Und wenn die Captives, die mit der Abgasthematik gar nichts zu tun haben, dann auf den Fahrzeugen sitzen bleiben, bleibt der Schaden so oder so "in der Familie". Denn entweder setzen sie sich mit dem Mutterkonzern auseinander, oder es drückt auf die eigenen Erträge - die Gewinnausschüttung an die Mutter fällt dann entsprechend geringer aus.

Sollte eine solche Vorgehensweise jedoch auch bei anderen Fahrzeugkäufen in Mode kommen, dann wird es auch hier Rechtsstreitigkeiten wie im Falle des Baufi-Widerrufs geben. Und notfalls wird der Gesetzgeber auch hier eine Lücke schließen müssen. Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X