HSH Nordbank

§ 340g - Ordentliche Mitgift

Quelle: HSH Nordbank

Bis Ende Februar 2018 muss die HSH Nordbank auf Geheiß der EU-Kommission verkauft sein. Bis Ende März konnten mögliche Interessenten ihre Angebote für das norddeutsche Institut, das besonders schwer unter dem Einbruch der Schiffskredite zu leiden hat, ihre Angebote abgeben. Es sind wohl eine gute Handvoll, die tiefer in das Zahlenwerk und den Datenraum der HSH einsteigen wollen, darunter die chinesische Firmengruppe HNA, die jüngst zum Großaktionär der Deutschen Bank aufgestiegen ist und der Finanzinvestor Apollo.

Natürlich wird von den verantwortlichen Eigentümern, in erster Linie den beiden Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg, die knapp 90 Prozent der Anteile an der HSH Nordbank halten, ein Gesamtverkauf angestrebt. Dafür wird alles getan. Die Kernbank schreibt ordentliche Gewinne und zeigt sich gut aufgestellt. Im abgelaufenen Jahr wurde ein Ergebnis vor Steuern in der Kernbank von 639 (im Vorjahr 204) Millionen Euro ausgewiesen. Dem stehen allerdings Verluste der Abbaubank von 299 Millionen Euro und der Sparte "Sonstige und Konsolidierung" von 219 Millionen Euro jeweils vor Steuern gegenüber, sodass der Konzerngewinn nach Steuern auf gerade mal 69 Millionen Euro zusammenschmilzt. Zudem lassen Entwicklungen in den Schiffsportfolios anderer Spezialisten wie der Bremer Landesbank oder der genossenschaftlichen DVB nichts Gutes für die weitere Entwicklung der Abbaubank erwarten.

Ein Gesamtverkauf wird also ganz offensichtlich schwer. Von daher greifen die Verantwortlichen tief in die bilanzielle Trickkiste, um die Braut aufzuhübschen. Die Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken hat laut HGB-Finanzbericht die stolze Summe von 2,35 Milliarden Euro erreicht. Da diese Milliarden im Falle des Verkaufs dem Käufer zufallen, kann das schon als eine ordentliche Mitgift gesehen werden. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Ähnliches versucht jeder Vater, der händeringend einen Bräutigam für die vielleicht nicht ganz so attraktive Tochter sucht. Schwierig ist in diesem Falle jedoch, dass die Zuwendungen nach § 340 g in den vergangenen Jahren zu Verlusten in der HSH Nordbank AG geführt haben, was zum einen jede Ausschüttung an die Eigentümer verhindern (was nicht so schlimm ist, diese wollen ja verkaufen), was aber zulasten von Anleihegläubigern geht. In einer Ad-Hoc-Mitteilung vom 8. Juni 2016 heißt es dazu: "Die Mittelfristplanung der Bank sieht vor, die Kapitalausstattung der Bank durch Dotierung des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB zu stärken. Vor diesem Hintergrund rechnet die Bank nun damit, dass Kuponzahlungen auf stille Einlagen und Genussrechtskapital voraussichtlich erst wieder zum Kupontermin im Jahr 2020 für das Geschäftsjahr 2019 erfolgen."

Diese Geschäftspraxis veranlasste den schleswig-holsteinischen FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki zu einer "Kleinen Anfrage" an die Landesregierung. Insbesondere hinterfragt Kubicki die Ermessenserwägungen, die die Bank dazu veranlassen, alle künftigen Gewinne in den Fonds für allgemeine Bankrisiken einstellen zu wollen, das Eigenkapital anstelle über den Fonds über die Zuführung aus Bilanzgewinnen zu stärken und ob es nicht vielleicht doch zu sehr im Interesse der Eigentümer, die schließlich auch Garantiegeber sind, sei, Verluste zu schreiben und den Fonds hoch zu dotieren. Die Antwort auf die Kleine Anfrage fällt erwartungsgemäß schmal aus: "Der Aufsichtsrat hat eine Aufsichts- und Kontrollfunktion. Er muss nicht jede Ermessenserwägung auf Zweckmäßigkeit überprüfen. Grundsätzlich, und auch hier liegen keine gegenteiligen Anhaltspunkte vor, ist davon auszugehen, dass die Kenntnisse zu den Ermessensgrundsätzen zur Wahrung aller den Aufsichtsrat treffenden Aufsichts- und Kontrollfunktionen aus Sicht der Landesregierung ausreichend waren. Die komplette "Kleine Anfrage" finden Sie hier.

Ob diese Mitgift einem potenziellen Käufer schon reicht? Vermutlich werden die Verkäufer um weitere Zugeständnisse á la West-LB nicht herumkommen und die kritischen Schiffsportfolios aus der Verkaufsmasse herausnehmen müssen. Das ist der Kern der in den kommenden zwölf Monaten stattfindenden sicherlich intensiven Verhandlungen.

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