Eigenmittelanforderungen: Optimierung am Beispiel einer Genossenschaftsbank

Prof. Dr. Christiane Weiland Foto: Ch. Weiland

Die Möglichkeiten, die von der Aufsicht geforderten Eigenmittelquoten durch die Thesaurierung von Gewinnen zu erhöhen, sind bei vielen Instituten begrenzt. Die Autoren prüfen deshalb zwei grundlegende Ansatzpunkte: zum einen eine Senkung des regulatorischen Abbilds der Risiken, die zu einer Reduzierung des Gesamtrisikobetrags und somit zu einer Erhöhung der ausgewiesenen Ist-Kapitalquote führt; zum anderen eine Einflussnahme auf die geforderten Kapitalquoten zur Unterlegung der Risiken, beispielsweise Maßnahmen zur Reduzierung des SREP-Zuschlags. Am Beispiel einer Volksbank legen sie dar, wie sich im Rahmen des Säule-1-Plus-Ansatzes durch Maßnahmen zur Gestaltung des Gesamtrisikobetrags als auch der Kapitalzuschläge im SREP die Kapitalanforderungen insgesamt um gut 10 Prozent reduzieren lassen. (Red.)

Um das Finanzsystem widerstandsfähiger zu machen, wurden nach der Finanzkrise im Rahmen von Basel III neben Liquiditätsanforderungen vor allem strengere Eigenmittelanforderungen verabschiedet. Aktuell verfügen die Kreditinstitute im Vergleich zur Situation vor zehn Jahren über deutlich gestiegene Kapitalquoten. Durch bereits in Umsetzung befindliche neue Reformen werden sich die Eigenmittelanforderungen jedoch weiter erhöhen. Aufgrund der gleichzeitig verminderten Ertragskraft ergibt sich für viele Banken und Sparkassen in Deutschland daher die Notwendigkeit, das regulatorische Abbild der mit Eigenmitteln zu unterlegenden Risiken einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Auch wenn die primäre Herausforderung darin besteht, die Geschäftsmodelle auf nachhaltigen Erfolg auszurichten, können durch ein Screening des regulatorischen Abbilds der Risiken deutliche Eigenmitteleinsparungen erzielt werden. Ansatzpunkte ergeben sich sowohl bei der Eigenmittelunterlegung der Säule-1-Risiken als auch in Bezug auf den SREP-Zuschlag. Mögliche Optimierungen sollen am Beispiel einer Genossenschaftsbank, stellvertretend für regionale Kreditinstitute, aufgezeigt werden.

Kapitalquoten mittlerweile deutlich gestiegen

In den vergangenen Jahren haben Banken und Sparkassen zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die durch Basel III geforderten gestiegenen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung zu erfüllen. Betrachtet man die bereits auf europäischer Ebene in der Capital Requirements Directive IV (CRD IV)1) und Capital Requirements Regulation (CRR)2) umgesetzten Anforderungen, so mussten die Institute auf der Kapitalseite eine qualitativ bessere Struktur der Eigenmittel bei gleichzeitiger Erhöhung der Kapitalanforderungen durch zusätzliche Kapitalpuffer darstellen. Auch auf die Ermittlung des Gesamtrisikobetrags (Total Risk Exposure Amount - TREA, vormals RWA)3) haben bereits die im Rahmen von CRD IV und CRR verabschiedeten Regelungen einen Einfluss. Wenngleich die Effekte für regionale Institute hier nicht so ausgeprägt sind wie für große Institute, wurden vonseiten der Banken und Sparkassen auch in dieser Hinsicht Anpassungen vorgenommen.

Seit 2014 befinden sich die Anforderungen aus Basel III in der "Phase-in"- Phase. Die gewährten Übergangsregelungen aus CRD IV und CRR fordern eine volle Umsetzung der Anforderungen im Jahr 2019 beziehungsweise 2022. Bereits heute hat sich die Eigenmittelausstattung der Banken und Sparkassen stark verbessert.

Unterstellt man eine Vollumsetzung der Regelungen, so weisen die im Basel-III-Monitoring in der Gruppe 2 berücksichtigten kleineren und mittleren Institute zum Stichtag mittlerweile eine durchschnittliche Kernkapitalquote von 15 Prozent beziehungsweise 15,5 Prozent auf und übertreffen die gestellten Mindestkapitalanforderungen im Mittel daher deutlich.4) Der unter der Annahme der Vollumsetzung insgesamt durch die Gruppe-2-Banken zur Erfüllung der Basel-III-Anforderungen noch zu deckende Kapitalbedarf verringerte sich von anfänglich knapp 3,5 Milliarden Euro auf 200 Millionen Euro.

Allerdings müssen die Institute neben diesen Säule-1-Anforderungen zusätzliche Kapitalanforderungen erfüllen, die aus dem Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) resultieren. So legen die Aufsichtsbehörden im Rahmen des Säule-1-Plus-Ansatzes Kapitalzuschläge für solche Risiken fest, die nicht über die Anforderungen aus der CRR mit Eigenmitteln unterlegt sind.

Erhöhung der Eigenmittelanforderungen durch aktuelle Reformpakete

Weiterhin ist die Reform der Eigenmittelanforderungen mit der Umsetzung der bestehenden Richtlinien und Verordnungen nicht abgeschlossen.

Zur abschließenden Umsetzung der im Rahmen von Basel III getroffenen Empfehlungen ist bereits ein großes weiteres Reformpaket auf dem Weg, das eine zusätzliche Anpassung erforderlich machen wird. So legte die EU-Kommission am 23. November 2016 erste Entwürfe für überarbeitete Fassungen der Capital Requirements Regulation (CRR II) und der Capital Requirements Directive (CRD V) vor, die ab 2019 mit einem Phase-in starten sollen.

Thematisch befasst sich der Entwurf der CRR II neben der Umsetzung von Regelungen zur Net Stable Funding Ratio (NSFR) und der Leverage Ratio unter anderem mit Beteiligungen in Investmentfonds sowie mit einer schärferen Abgrenzung des Handelsbuches vom Anlagebuch. Vor allem die beiden letzten Punkte werden je nach finaler Umsetzung potenziell große Auswirkungen auf das Halten von Investmentfonds durch Kreditinstitute und deren Unterlegung mit Eigenmitteln haben.

Weiterhin fand am 7. Dezember 2017 auf der Ebene des Baseler Ausschusses die finale Abstimmung zur Revision des Kreditrisikostandardansatzes und der IRB-Ansätze statt. Die zeitliche Verzögerung der schon lange erwarteten Verabschiedung lag vorwiegend an der fehlenden Einigung hinsichtlich eines Output-Floors, der die Eigenmittelersparnis durch Verwendung von internen Ansätzen gegenüber dem Kreditrisikostandardansatz begrenzen soll. Durch den Output-Floor wird gefordert, dass bei Verwendung eines auf internen Ratings basierenden Ansatzes ein Mindestprozentsatz von 72,5 Prozent der Eigenmittelanforderungen des parallel zu rechnenden Kreditrisikostandardansatzes vorgehalten werden muss. Von dieser Verknüpfung sind vor allem große Kreditinstitute betroffen.

Für Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die in der Regel den Kreditrisikostandardansatz zur Ermittlung der risikogewichteten Positionswerte verwenden, werden sich im Wesentlichen Änderungen für die Eigenmittelunterlegung von Immobiliendarlehen, Spezialfinanzierungen und Kreditzusagen ergeben. Durch die Reform der RWA-Ermittlung sollen die Eigenmittelanforderungen zwar nicht signifikant steigen, von einer Erhöhung um durchschnittlich 5 Prozent ist jedoch mindestens auszugehen.5)

Druck zur Optimierung der Eigenmittelanforderungen

Die Option, weiter steigende Eigenmittelanforderungen durch eine Erhöhung der Eigenmittel zu erfüllen, setzt eine entsprechende Ertragskraft der Kreditinstitute voraus. Gerade dies dürfte in den nächsten Jahren jedoch schwierig sein. Aktuelle Herausforderungen bestehen durch die Niedrigzinsphase, auch außerhalb der Eigenmittelnormen verschärfte Regulierungsanforderungen sowie die Digitalisierung des Finanzwesens mit einer Veränderung der Wettbewerbsverhältnisse durch neue Player.

Die Kreditinstitute rechnen in der Folge damit, dass der Jahresüberschuss vor Steuern in den nächsten fünf Jahren im Vergleich zu 2016 um 9 Prozent sinken wird. Gleichzeit planen die Institute mit einer Ausweitung der Bilanzsumme um 10 Prozent. Es ist offensichtlich, dass hierdurch im Mittel ein Druck auf die Kapitalquoten entsteht. Wenngleich die Institute unterschiedlich aufgestellt sind und die Mehrzahl trotz dieser Schwierigkeiten mit steigenden Kapitalquoten rechnet, prognostiziert ein Drittel der Banken und Sparkassen für die nächsten fünf Jahre sinkende harte Kernkapitalquoten.6)

Erste Priorität hat daher eine Überprüfung der Geschäftsmodelle, die auf einen nachhaltigen Erfolg ausgerichtet werden müssen. Banken werden demnach nicht umhinkommen, sich ausführlich mit der Digitalisierung und den Chancen, die sich daraus ergeben, zu beschäftigen. Auch die Veränderung von Kostenstrukturen, wie beispielsweise durch Auslagerungen oder Filialschließungen, oder das Nutzen von Synergieeffekten durch Fusionen werden in den nächsten Jahren prägende Punkte sein.

Begrenzte Möglichkeiten der Gewinnthesaurierung

Durch die bestehenden Herausforderungen wird allerdings nicht allen Instituten in dieser Hinsicht ein voller Erfolg gelingen. Und in vielen Fällen kann eine hinreichende Anpassung an gestiegene Eigenmittelanforderungen aus diesen Gründen nicht durch Gewinnthesaurierung erfolgen. Daher entsteht die Notwendigkeit für die Institute, das regulatorische Abbild der mit Eigenmittel zu unterlegenden Risiken einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Eigenmittelanforderungen sind für die Stabilität des Bankensystems von zentraler Bedeutung7) und daher sind auch Vorhaben der Regulierungsarbitrage als kritisch anzusehen. Letztendlich darf es nicht darum gehen, Risiken unzureichend mit Eigenmitteln abzudecken. Allerdings gibt es Bereiche, in denen Risiken nicht adäquat abgebildet werden und daher eine im Vergleich zum tatsächlichen Risiko zu hohe Eigenmittelanforderung resultiert. Dies kann teilweise mit höheren operativen Kosten einer adäquaten und günstigeren Ermittlung des Gesamtrisikobetrags erklärt werden. In der Vergangenheit bestand durch die großzügige Kapitalausstattung vieler Institute auch häufig ganz einfach kein Handlungsdruck in dieser Hinsicht.

Im Folgenden sollen verschiedene Ansätze zur Optimierung der Eigenmittelanforderungen am Beispiel einer Genossenschaftsbank dargestellt werden.

Gesamtrisikobetrag und geforderte Mindestkapitalquoten als Ansatzpunkte

Aufgrund der begrenzten Möglichkeit, die Eigenmittelquote durch Thesaurierung von Gewinnen zu erhöhen, verbleiben den Instituten zwei grundlegende Ansatzpunkte: zum einen eine Senkung des regulatorischen Abbilds der Risiken, die zu einer Reduzierung des Gesamtrisikobetrags und somit zu einer Erhöhung der ausgewiesenen Ist-Kapitalquote führt; zum anderen eine Einflussnahme auf die geforderten Kapitalquoten zur Unterlegung der Risiken, wenn es beispielsweise gelingt, den SREP-Zuschlag zu reduzieren. Abbildung 1 zeigt die Struktur der Optimierungsansätze. Hierbei werden Lösungen im Risikomanagement präferiert, die keine negativen Auswirkungen auf die Ertragssituation einer Bank haben, um die zukünftige Eigenmittelentwicklung nicht zu beeinträchtigen.

Am Beispiel der Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg eG (Volksbank HNR) werden in der nachfolgenden Analyse die potenziellen Auswirkungen von zentralen Optimierungsmaßnahmen dargestellt. Die Volksbank HNR kann mit einem Kernkapital von 196 Millionen Euro und einem Gesamtrisikobetrag von 1,414 Milliarden Euro als kleines Gruppe-2-Institut gemäß der Systematik des Basel-III-Monitoring betrachtet werden.

Bei regionalen Kreditinstituten liegt ein Schwerpunkt der Risiken und damit der Eigenkapitalbindung im Bereich der Kreditrisiken. Abbildung 2 zeigt die wesentlichen Treiber des Gesamtrisikobetrags.

Die Volksbank HNR wendet für die Ermittlung der Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken den Kreditrisikostandardansatz an. Theoretisch könnte sich durch die Anwendung des IRBA eine geringere Eigenmittelanforderung ergeben. Vor dem Hintergrund der hohen Implementierungskosten dieses Ansatzes auch in der Basisvariante erscheint ein betriebswirtschaftlicher Nutzen in der Gesamtbetrachtung allerdings nicht plausibel. Der zukünftige Output-Floor, der die Einsparung von Eigenmittelanforderungen bei Verwendung des IRBA begrenzt, wird die Verwendung des IRBA für kleine Institute nicht lohnender machen. Im Folgenden werden daher Ansatzpunkte, die sich innerhalb des KSA ergeben, dargestellt.

Optimierung der offenen Kreditzusagen

Beim Ansatz der außerbilanziellen Positionen besteht ein Optimierungspotenzial im Bereich der offenen Kreditzusagen. Die Risikopositionswerte und die hieraus resultierenden Kapitalanforderungen sind abhängig von der Laufzeit der Zusage. Je länger die Zusage, desto höher der Konversionsfaktor und folglich die Eigenmittelanforderungen. Handelt es sich um Kreditzusagen, die jederzeit kündbar sind, ist ein Konversionsfaktor von 0 Prozent zuzuordnen.

Bei einer Zusage bis zu einem Jahr sind 20 Prozent und bei über einem Jahr 50 Prozent anzusetzen.8) Die Volksbank HNR vergibt Kreditzusagen mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren (Konversionsfaktor von 50 Prozent). Hierbei werden jedoch die Hälfte der durch Immobilien besicherten Kreditzusagen bereits nach einem Jahr vollständig ausbezahlt. Kann ein Teil dieser Zusagen auf unter ein Jahr gekürzt werden, reduziert sich der Konversionsfaktor für diesen Teil um 30 Prozentpunkte und der Risikopositionswert somit um 60 Prozent.9)

Für die weitere Betrachtung wird angenommen, dass die Laufzeit für die Hälfte der immobiliengesicherten Zusagen auf unter ein Jahr gekürzt werden kann. Je nach Verteilung der Forderungsklassen entsteht am Beispiel der Volksbank HNR hierdurch eine Reduzierung des Gesamtrisikobetrags um 28,98 Millionen Euro (2,05 Prozent).

Optimierung des Ansatzes der Fondsbeteiligungen

Im Bereich der Fondsbeteiligungen (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren - OGA) werden in der Bank bisher weder individuelle Risikogewichte (RGW) verwendet noch externe Ratings herangezogen. Die Fondsgesellschaften veröffentlichen das individuelle KSA-Risikogewicht in ihren Fondsreports.

Da diese Risikogewichte bei den Fondsbeteiligungen der Bank ausschließlich unter 100 Prozent liegen, führt die Verwendung der individuellen Risikogewichte zu verminderten Kapitalanforderungen. Insgesamt ist eine Reduzierung des Gesamtrisikobetrags um 13,11 Millionen Euro (0,93 Prozent) zu erwarten. Hierbei muss beachtet werden, dass die Administration der individuellen RGW in der Umsetzung aufwendiger als die bisher angewandte Vorgehensweise der Volksbank ist, da die individuellen Risikogewichte regelmäßig gepflegt und erfasst werden müssen. Zudem setzt die Umsetzung voraus, dass die Fonds die Anforderungen gemäß CRR erfüllen.10)

Die Umsetzung der CRR 2 wird nach den vorliegenden Entwürfen zwei wesentliche Veränderungen für die Eigenmittelunterlegung von Fondsbeteiligungen bewirken. Zum einen würden für Fonds im Anlagebuch sowohl der Ansatz eines pauschalen Risikogewichts von 100 Prozent als auch der aktuell mögliche Ansatz auf Basis eines vorliegenden externen Ratings nicht mehr zulässig sein.

Falls kein Look through auf die Einzelrisiken erfolgt, kann nur auf den in Art. 132a des CRR-2-Entwurfs11) neu definierten mandatsbasierten Ansatzes zurückgegriffen werden. Andernfalls wäre ein Risikogewicht von 1 250 Prozent anzusetzen. Erfolgen die Bewertungen durch Drittanbieter, ist in beiden Fällen das ermittelte Risikogewicht mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren. Eine Erhöhung der Eigenmittelanforderungen für Fonds ist daher absehbar.

Eine weitere Änderung für Fonds könnte sich durch die vorgeschlagene trennschärfere Abgrenzung zwischen Handels- und Anlagebuch ergeben. Diese folgt der Intention einer stärkeren Bewertung zum Fair Value und könnte in vielen Fällen eine Zuordnung der Fonds zum Handelsbuch bewirken, die eine aufwendigere Bewertung im Rahmen der Marktrisikoansätze nach sich ziehen würde. Ausnahmen werden im Entwurf der CRR 2 für kleinere Institute vorgeschlagen, die mit der Gesamtsumme der Handelsbuchpositionen unter einer Grenze von 50 Millionen und 5 Prozent der Vermögenspositionen bleiben. Diese können gemäß Art. 94 des CRR-2-Entwurfs auf eine Risikomessung der Handelsbuchpositionen in Säule I verzichten.

Optimierung im Bereich der Kreditrisikominderung

Im Bereich der Kreditrisikominderung können verschiedene Ansätze verfolgt werden: Werden Kapitallebensversicherungen als Kreditrisikominderung berücksichtigt, so orientiert sich das für den besicherten Teil der Forderung anzusetzende Risikogewicht am (vom Rating abhängigen) Risikogewicht des Lebensversicherers. Je nach Risikogewicht des Versicherers (20 Prozent - 50 Prozent - 100 Prozent - 150 Prozent) beträgt das Risikogewicht der Kreditrisikominderung 20 Prozent, 35 Prozent, 70 Prozent oder 150 Prozent. Werden - wie bislang bei der Volksbank HNR - keine externen Ratings der Versicherer herangezogen, besteht ein vordefiniertes Risikogewicht des abgesicherten Teils von 70 Prozent.12)

Die ausgewählten Lebensversicherungsunternehmen der Volksbank HNR erhalten im Schnitt ein Risikogewicht von 50 Prozent. Dadurch kann die Sicherheit (der Lebensversicherungsvertrag) mit 35 Prozent Risikogewicht bewertet werden. Auf Basis der Ausgangssituation halbiert sich das Risikogewicht von 70 Prozent auf 35 Prozent. Dies ergibt eine Reduzierung der RWA um 7,7 Millionen Euro (0,54 Prozent). Zu beachten ist, dass die Pflege dieser Ratings mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist.

Im Bereich der Kreditrisikominderungen ergeben sich weitere Ansatzpunkte in Bezug auf die Methodik, die für das Abbild von Kreditrisikominderungen verwendet wird. Neben dem einfachen Ansatz (Substitution des Risikogewichts des Schuldners mit dem Risikogewicht der Sicherheit) kann auch eine umfassende Methode gewählt werden, bei welcher die Bemessungsgrundlage mittels Sicherheiten reduziert wird. Bevorzugt wird die einfache Methode aufgrund der Komplexität der anspruchsvolleren, umfassenden Methode.13) Der Effekt, welche Veränderungen durch die Einführung einer umfassenderen Methode im Vergleich zur einfachen Methode entstehen, müsste überprüft werden. Neben dem hohen Aufwand werden Chancen gesehen, da die Reduzierung der Bemessungsgrenze einen wesentlichen Einfluss auf die Eigenmittelanforderungen nehmen kann.

Weitere Ansatzpunkte im Bereich des Kreditrisikos

Um negative Effekte für kleine und mittlere Unternehmen durch die Erhöhung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen von Basel III auszugleichen, wurde im Rahmen der europäischen Umsetzung der sogenannte KMU-Faktor in Höhe von 76,19 Prozent eingeführt. Positionswerte von Forderungen an KMU mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro14) dürfen bis zu einem Gesamtengagement von 1,5 Millionen Euro mit diesem Faktor multipliziert werden. (Hierdurch wird in Folge gerade die durch Einführung des Kapitalerhaltungspuffers bewirkte Erhöhung der Eigenmittelunterlegung für KMU ausgeglichen.)

Durch die Berücksichtigung des KMU- Faktors kann die Eigenmittelanforderung also gesenkt werden. Voraussetzung für die Anwendung ist eine entsprechende Erfassung und Pflege der für die Anwendbarkeit der KMU-Eigenschaft relevanten Kriterien wie beispielsweise des Jahresumsatzes der Unternehmen.

Mit der Finalisierung im Dezember 2017 wurde die KMU-Privilegierung nun auch im Rahmen der Basler Reform der Kreditrisikoansätze aufgegriffen. Für KMU wurde ein Faktor von 85 Prozent eingeführt, der unabhängig von der Höhe des Engagements anzusetzen ist. Im Entwurf der Neufassung der CRR ist vorgesehen, dass für Kredite an KMU bis 1,5 Millionen Euro weiterhin ein Faktor von 76,12 Prozent angesetzt werden kann. Für darüber hinausgehende Forderungsbeträge wäre der Faktor 85 Prozent anzusetzen. Damit ergäbe sich eine Ausweitung der Privilegierung von KMU-Forderungen, die den betriebswirtschaftlichen Nutzen einer Datenpflege weiter erhöhen würde.

Abbildung 2 zeigt als weitere Toptreiber des Gesamtrisikobetrags "durch Immobilien besicherte Positionen" sowie "Beteiligungen". Für beide Forderungsklassen sind im Rahmen der angesprochenen Reform des Kreditrisikostandardansatzes Änderungen zu erwarten, die eine Relevanz für die Eigenmittelunterlegung haben werden. Gleichzeitig werden beispielsweise durch die geplante Berücksichtigung des "Loan to Value" bei Immobiliendarlehen erhöhte Erfassungsaufwände entstehen.

Optimierung im Marktrisiko durch Ausnutzen von Schwellenregelungen

Für die Volksbank HNR entstehen Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken durch Fremdwährungsrisiken. Das Fremdwährungsrisiko nimmt mit einem Beitrag zum Gesamtrisikobetrag von 8,61 Millionen Euro im Vergleich zu anderen Risiken einen geringen Umfang ein. In Relation zu den Eigenmitteln ergibt dies einen Anteil in Höhe von 3,78 Prozent.

Läge dieser unter 2 Prozent, wären aufseiten des Kreditinstituts keine Kapitalanforderungen auf Basis des Fremdwährungsrisikos zu erfüllen.15) Falls die Volksbank zukünftig diese Grenze unterschreitet, wird der Gesamtrisikobetrag um 8,61 Millionen Euro (0,61 Prozent) reduziert. Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich etwa über die Limitierung von Kundenvolumina in Fremdwährungen und über die Auslagerung der Risiken.

Reduzierung der Kapitalquoten durch Optimierung der SREP-Kapitalzuschläge

Im Rahmen des in Säule 2 verankerten "Supervisory Review and Evaluation Process" überprüfen und bewerten die Aufsichtsbehörden unter anderem die Kapitalrisiken der Institute. Für Risiken, die nicht bereits durch die Säule-1-Anforderungen aus der CRR mit Eigenmittel zu unterlegen sind, werden individuelle Kapitalzuschläge festgesetzt.16)

"Harte" Kapitalzuschläge ergeben sich vor allem für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch und für weitere wesentliche Risiken. Sollten hierdurch nicht alle Risiken erfasst sein, kann ein weiterer individueller Zuschlag festgesetzt werden. Die Bemessung der ersten beiden Zuschläge orientiert sich an quantitativen und qualitativen Parametern, die jeweils über eine Matrixbetrachtung kombiniert werden. Zusätzlich wird ein Stresspuffer festgelegt, der die GuV-Effekte aus den Stresstests der Niedrigzinsumfrage berücksichtigt (Abbildung 3).

Reduzierung des Kapitalzuschlags für das Zinsänderungsrisiko

Zur Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch (ZÄR im AB) wird der negative Barwertverlust durch den "Basler Zinsschock" in Relation zum Gesamtrisikobetrag TREA gemäß CRR aus Säule I gesetzt. Daneben wird die Qualität des Risikomanagements im Bereich der Zinsänderungsrisiken über eine Risikoprofilnote berücksichtigt. 17) Eine Reduzierung des Zuschlags kann erreicht werden, wenn es gelingt, die Risikoprofilnote zu verbessern oder in Bezug auf die Auswirkungen des Zinsschocks die Grenzwerte im jeweils niedrigeren Segment zu erreichen. Diese Reduzierung kann über Zinssicherungsgeschäfte (Risikotransfer) erfolgen und reduziert dadurch nicht direkt das Kreditgeschäft als Wachstums- und Ertragsziel der Banken.

Die negative Barwertänderung des ZÄR im AB der Volksbank HNR ergibt in Relation zum Gesamtrisikobetrag einen Wert von 2,92 Prozent. Wenn diese Relation durch Reduzierung des Zinsänderungsrisikos auf maximal 2,75 Prozent gesenkt wird, kann das günstigere Segment erreicht werden. Der SREP-Zuschlag für das ZÄR im AB wird bei einer angenommenen Risikoprofilnote 2 folglich von 1,25 Prozent auf 0,5 Prozent reduziert. Die Reduzierung um 0,75 Prozentpunkte führt zu einer Reduzierung der Eigenmittelanforderungen um 10,51 Millionen Euro. Zur exakten Darstellung der Verbesserung müssen zusätzlich die zur Unterschreitung der Segment-Schwelle notwendigen Kosten der Absicherung des ZÄR im AB berechnet werden.

Durch die gegebene Struktur der Quantifizierung von Zinsänderungsrisiken kann eine Reduzierung des Kapitalzuschlags auch durch eine Erhöhung des Gesamtrisikobetrags im Nenner des Quotienten erreicht werden. Allerdings würde sich der reduzierte Zuschlag dann auf eine gestiegene Bezugsbasis beziehen. Um diese gegenläufigen Effekte dieser Veränderung zu berücksichtigen, ist daher eine zusätzliche Betrachtung der absoluten Veränderung der Eigenkapitalanforderungen zur Bewertung notwendig.

Weitere wesentliche Risiken als Ansatzpunkt

Ein zweiter SREP-Kapitalzuschlag kann sich durch die Berücksichtigung weiterer, für das Institut wesentlicher Risiken, die nicht über die Säule I erfasst sind, ergeben. Basis für die Quantifizierung sind die von den Instituten im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung in Säule II gemeldeten Risiken, die einer Einschätzung durch die Aufsichtsbehörden unterzogen werden.18) Diese werden zum Gesamtrisiko aus der Risikotragfähigkeitsbetrachtung aus Säule II in Relation gesetzt. Auch hier erfolgt eine Einordnung in Segmente. In der Matrixbetrachtung wird die quantitative Risikoeinschätzung mit einer Risikoprofilnote kombiniert, die sich im Fall der weiteren wesentlichen Risiken auf eine Bewertung der Qualität des ICAAP und der internen Governance stützt.19)

Auch hier kann versucht werden, den Zuschlag durch die Einordnung in ein niedrigeres Segment oder eine bessere Risikoprofilnote zu reduzieren. Eine Einordnung in ein niedrigeres Segment könnte sich ergeben, wenn bestimmte Risiken nicht (mehr) als wesentlich eingestuft werden müssen. Der anzustrebende Ansatz dürfte in der Verbesserung der Qualität des ICAAP und der internen Governance liegen. Für einige Institute kann sich in diesem Bereich eine hohe Relevanz ergeben. Geht man beispielsweise davon aus, dass der Anteil der weiteren wesentlichen Risiken am Gesamtrisiko aus der Risikotragfähigkeitsbetrachtung zwischen > 15 Prozent und 45 Prozent liegt, so ergibt sich hierfür je nach Risikoprofilnote ein Kapitalzuschlag zwischen 1,5 und 3 Prozentpunkten.

Wechselwirkungen beachten

Speziell für die Volksbank HNR ergibt sich aufgrund des geringen Anteils der weiteren wesentlichen Risiken in dieser Hinsicht kein signifikantes Optimierungspotenzial. Daher dominieren die Effekte, die sich im Bereich der Zinsänderungsrisiken ergeben.

Die Wechselwirkungen von einzelnen Bestandteilen der Anforderungen sind folglich eine nicht zu vernachlässigende Steuerungsgröße. Wird der Gesamtrisikobetrag beispielsweise durch erarbeitete Maßnahmen im Kreditrisikobereich reduziert, hat dies Auswirkungen auf die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im SREP. Letzteres muss proportional hierzu zusätzlich abgesichert werden. Auch der Einfluss von zukünftigem, planmäßigem Kreditwachstums ist zu beachten. Zum einen wächst der Gesamtrisikobetrag durch weitere Kreditvergabe, zum anderen wächst dadurch auch das ZÄR im AB - abhängig von Kreditart und Absicherungsstrategie.

Vermeidung antizyklischer Puffer

Antizyklische Puffer können von den nationalen Aufsichtsbehörden festgesetzt werden. Wenngleich vonseiten der deutschen Bankenaufsicht aktuell keine entsprechende Anforderung besteht, kann sich eine solche bei Forderungen an ausländische Schuldner ergeben, wenn die dortigen Aufsichtsbehörden einen Puffer anfordern. Aktuell ergibt sich für die ausländischen Kreditpositionen der Volksbank HNR ein antizyklischer Puffer von 7 000 Euro, der somit in der Höhe nicht relevant ist. Dadurch, dass die EU-Mitgliedsstaaten diesen Puffer vierteljährlich überprüfen, könnte die Anforderung zukünftig steigen.

Sollte sich in Zukunft eine Relevanz ergeben, könnte für Institute mit geringem Auslandsengagement ein Ausnutzen der Schwellenregelung interessant werden, die bei einem Anteil der ausländischen Kreditpositionen von unter 2 Prozent greift. Aktuell liegen bei der Volksbank HNR 2,50 Prozent der Kreditrisikopositionen im Ausland. Wird die Quote auf unter 2 Prozent gesenkt, so entfällt die Anforderung an den antizyklischen Puffer unabhängig der zukünftigen länderspezifischen Puffer - unter der Bedingung, dass in Deutschland der Puffer weiterhin 0 Prozent beträgt.20)

Deutliche Verminderung der Kapitalanforderungen möglich

Das Zusammenspiel der verschiedenen Ansätze kann eine deutliche Verminderung der Kapitalanforderungen bewirken. Abbildung 4 zeigt die Auswirkungen, die sich durch die verschiedenen Ansatzpunkte ergeben. Für den Gesamtrisikobetrag ergibt sich eine Reduzierung von 57,7 Millionen Euro und damit um 4,1 Prozent. Hierdurch erhöht sich die durch die IST-Gesamtkapitalquote ausgewiesene Kapitalausstattung von 16,6 Prozent auf 17,3 Prozent. Die geforderten Kapitalquoten per 2017 vermindern sich vor allem durch den verringerten SREP-Zuschlag von 10,75051 Prozent auf 10 Prozent. Eine ähnliche Relation ergibt sich, wenn man eine Vollumsetzung des Kapitalerhaltungspuffers im Jahr 2019 unterstellt. Dann würde sich die geforderte Kapitalquote von 12,00051 Prozent auf 11,25 Prozent ermäßigen. Insgesamt kann für die Volksbank HNR per 2017 durch die untersuchten Optimierungsansätze die Eigenmittelanforderung um insgesamt 16,38 Millionen Euro oder 10,8 Prozent gesenkt werden.

Die auch zukünftig zu erwartende hohe Dynamik der regulatorischen Veränderungen macht eine kontinuierliche Adaption der Optimierungsansätze erforderlich. Hierbei müssen Wechselwirkungen der verschieden Stellschrauben weiter berücksichtigt werden. Und natürlich ist es selbstverständlich, dass das Screening der regulatorischen Risikoabbildung nur als flankierende Maßnahme der Eigenkapitalpolitik von Kreditinstituten betrachtet werden kann. Die primäre Herausforderung besteht darin, die Geschäftsmodelle auf einen nachhaltigen Erfolg auszurichten.

Fußnoten

1) Richtlinie 2013/36/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG

2)Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012.

3)siehe Art. 92 CRR englische Fassung; der in der deutschen Übersetzung der CRR verwendete Begriff "Gesamtforderungsbetrag" erscheint nicht ausreichend umfassend, daher wird als deutsches Pendant mittlerweile der Begriff "Gesamtrisikobetrag" verwendet.

4)Vgl. Deutsche Bundesbank 2017: Basel III Monitoring Stichtag 31.12.2016, S. 9.

5)Vgl. Dombret (2017): Vortrag im Rahmen des Symposiums "Bankenaufsicht im Dialog" am 15. März 2017.

6)Vgl. Deutsche Bundesbank (2017): Ergebnisse der Niedrigzinsumfrage 2017, Pressemitteilung vom 30.08.2017.

7)Vgl. Weiland (1999): Die Wirkung bankaufsichtlicher Eigenmittelanforderungen: Eine Untersuchung induzierter Verhaltensänderungen, Wiesbaden.

8)Vgl. EU-Verordnung Nr. 575/2013, Art. 111 und Anhang I der Verordnung (CRR).

9)Die Verteilungsannahme berücksichtigt für die andere Hälfte der Kreditzusagen den Zeitfaktor zur Fertigstellung einer wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzten Immobilie.

10)Die Fondsgesellschaften unterliegen der Aufsicht eines EU-Mitgliedsstaats, die Fondsprospekte enthalten alle wesentlichen Daten und es wird jährlich ein Fondsbericht erstellt. Vgl. EU-Verordnung Nr. 575/2013, Art. 132, Abs. 3a-c.

11)Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012.

12)Vgl. EU-Verordnung Nr. 575/2013, Art. 232, Abs.3.

13)Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 2016: Aufsicht. Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken. Online im Internet, www.bafin.de vom 22.03.2016, Abfrage vom 7. Juni 2017, Seite 1-2.

14)Weitere Kriterien zur Erfüllung der KMU-Eigenschaft ergeben sich aus Art. 501 CRR und dem entsprechenden Verweis auf die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2003.

15)Vgl. EU-Verordnung Nr. 575/2013, Art. 351.

16)Vgl. Art. 104 Abs. 2 CRD IV.

17)Vgl. Deutsche Bundesbank (2017): Der aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess für kleinere Institute und Überlegungen zur Proportionalität, Monatsbericht Oktober.

18)Vgl. EBA (2014): Guidelines on common procedures and methodologies for the supervisory review and evaluation process (SREP), Ziffer 325-342.

19)Vgl. Wiek, S. (2016): SREP Kapitalfestsetzung: Methodik für weniger bedeutende Institute, Deutsche Bundesbank.

20)Vgl. EU-Delegierte Verordnung Nr. 1152 2014, Art. 2, Abs. 5b.

Simon Kienzle Prozessmanager, Volksbank Herrenberg- Nagold-Rottenburg eG (Volksbank HNR)
Prof. Dr. Christiane Weiland Studiengangsleiterin BWL-Bank, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe
Prof. Dr. Christiane Weiland , Leiterin Studiengang BWL-Bank , Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe

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