Elektronische Geldbörse

Jugendschutz an Zigarettenautomaten: auch in Österreich

In Hinblick auf einen verschärften Jugendschutz gibt es die Empfehlung des EU-Rates vom 2. Dezember 2002 zur Prävention des Rauchens und für Maßnahmen zur gezielteren Eindämmung des Tabakkonsums (2003/54/EG). Demgemäß sind Zigaretten nur mehr an Personen auszugeben, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Dies bedeutet Ausweispflicht beim Kauf von Zigaretten in Tabaktrafiken und die Umrüstung von Zigarettenautomaten. Als Zielvorgabe für das Wirksamwerden dieser Maßnahme gibt die …

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