Analyse zur Finalisierung von Basel III: Anforderungen an die Risikomodellierung

Niko Thelen Foto: IKB AG

Die über viele Jahre von den Regulatoren und der Politik vorangetriebene Weiterentwicklung der regulatorischen Vorgaben der Finanzbranche erfährt mit der Veröffentlichung "Basel III: Finalising postcrisis reforms" Ende 2017 den lang erwarteten Abschluss des Basel-III-Reformpakets. Die Autoren bemängeln, dass die Kreditinstitute in diesem Diskussionsprozess seit 2013 mit einem Maßnahmenpaket konfrontiert werden, dessen Auswirkungen für die Branche immer noch nicht vollumfänglich abzuschätzen sind und dem Projekt in der Branche angesichts des Umfangs der angestrebten Änderungen längst den Begriff Basel IV eingebracht hat. Als Konsequenz aus den möglichen Effekten auf die Kreditinstitute fordern sie mit Blick auf die Zukunft der globalen Regulierung die Reduzierung der Relevanz interner Modelle, notwendige Anpassungen der Geschäftsmodelle sowie eine spürbare Reduktion der weiterhin bestehenden Komplexität und der erhöhten Ressourcenbelastung. (Red.)

Die nunmehr seit 2013 anhaltende Weiterentwicklung der regulatorischen Vorgaben erfährt mit der Veröffentlichung "Basel III: Finalising post-crisis reforms" Ende 2017 den lang erwarteten Abschluss des Basel-III-Reformpakets. Den Grundstein der bis dahin anhaltenden Diskussion bildetet die damalige Veröffentlichung "The regulatory framework: balancing risk sensitivity, simplicity and comparability" (BCBS 258) des BCBS. In diesem wird das Spannungsfeld eines ausgewogenen Verhältnisses von Einfachheit, Vergleichbarkeit und Risikosensitivität in den Methoden zur Ermittlung der Risikopositionsbeträge hervorgehoben und entsprechende Regulierungsziele formuliert.

Die Basel-III-Reform und ihre Auswirkungen für die Branche

Grundsätzlich werden die Kapitalanforderungen weiterhin risikoabhängig ermittelt werden. Dennoch wird kritisch hinterfragt, ob nach den zahlreichen Regulierungsmaßnahmen ein angemessenes Verhältnis zwischen diesen Faktoren besteht. Zusätzlich werden Maßnahmen für eine mögliche Komplexitätsreduktion aufgeführt, welche die bestehende Ermittlung der RWA mit den aktuellen Modellen kritisch auf den Prüfstand stellt.

Ziel dieses Papers ist es, den aufgrund des Umfangs der angestrebten Änderungen in der Branche formatierten Begriff Basel IV kritisch zu hinterfragen. Dieser wird von den Aufsehern vehement abgelehnt. Sie argumentieren, dass die Basel-III-Reform durch die Maßnahmen finalisiert wird. Basel III regelt grundsätzliche die höhere Eigenkapitalunterlegung der Geschäfte, wohingegen der aktuelle Fokus auf der korrekten Messung der Risiken liegt und folglich die Reform vervollständigt. Die Untersuchung visualisiert die zentralen Auswirkungen für die Bankenbranche, welche als Basis für konkrete Handlungsempfehlungen der zukünftigen Regulierung genutzt werden können.

Aufgrund der nicht vollumfänglich abschätzbaren Auswirkungen durch die neuen Maßnahmenpakete identifiziert die hier vorgestellte empirische Untersuchung vier zentrale Thesen, die mithilfe einer qualitativen Auswirkungsanalyse basierend auf Experteninterviews verifiziert beziehungsweise falsifiziert wurden. Als Experten konnten für diese Studie Akteure mit spezifisches Betriebs- und Kontextwissen von deutschen Kreditinstituten und Förderbanken gewonnen werden. Als Diskussionsbasis wurden die Inhalte der aktuellsten BCBS-Dokumente genutzt. Die Inhalte des finalen Standards im Dezember 2017 werden durch die vorausgegangen Konsultationspapiere repräsentiert, deren Inhalte im Wesentlichen übereinstimmten.

1. These: Die neuen Regulierungsvorschläge erhöhen die Risikosensitivität und reduzieren die Komplexität.

2. These: Die aktuelle Gestaltung der Risikomodelle grenzt die Bedeutung interner Verfahren in den Kreditinstituten ein.

3. These: Die neuen Regulierungsvorschläge erzwingen Änderungen in den Geschäftsmodellen der Kreditinstitute.

4. These: Aktuelle Änderungen in den regulatorischen Maßnahmen führen zu erhöhten Kosten im Rahmen ihrer Umsetzung und Einhaltung.

Ausgleich der konträren Zielbilder

Die Basis für eine zukunftsfähige Bankenregulierung stellt ein theoretisch fundiertes Konzept auf internationaler Ebene dar. Dies hat der Basler Ausschuss erkannt. Er verpflichtet sich in zukünftigen Regulierungszielen ein ausgewogenes Verhältnis dieser primären, teils komplementären Zielbilder zu berücksichtigen. Im Fokus steht, dass einfache und standardisierte Konzepte zur Ermittlung der RWA um die Vergleichbarkeit zwischen den Kreditinstituten zu steigern. Im direkten Spannungsfeld zur Einfachheit und Vergleichbarkeit steht die Risikosensitivität. Eine Steigerung der Risikosensitivität ist unmittelbar mit einer überproportionalen Zunahme der Komplexität verbunden.

In Bezug auf die These 1 kann über die Stichprobe hinweg festgestellt werden, dass die Konsultationen zwar die drei Ziele fokussieren, aber die Experten überwiegend auf die Thematik der Risikosensitivität und damit einhergehenden Komplexität reagierten. In diesem Zusammenhang wurde herausgestellt, dass eine Steigerung der Einfachheit und Vergleichbarkeit nur durch eine Reduzierung der Risikosensitivität möglich ist. Letzteres führt unmittelbar zu der Abkehr von den internen Modellen. Beispielsweise wird dies durch die Einführung von Kapitaluntergrenzen erreicht, welche der in den Kreditinstituten langfristig entwickelten Risikosensitivität nicht gerecht werden. Eine verbleibende Variabilität sollte jedoch als Merkmal für Risikomanagementpraktiken aufrechterhalten werden. Banken können zwar ein ähnliches standardisiertes Kapital vorweisen, dennoch haben diese aufgrund der nicht risikosensitiven Natur der Standardverfahren sehr unterschiedliche ökonomische Risiken.

Die Determinanten Einfachheit und Vergleichbarkeit wirken gleichgerichtet und sollen durch die konsequente Einführung von Standardverfahren in Verbindung mit Kapitaluntergrenzen erhöht werden. Die Interviewten sind hier einschlägig der Meinung, dass keiner der Vorschläge einfacher oder weniger komplex gestaltet ist. Insbesondere die zusätzliche Einführung komplexerer Standardverfahren und die Vielschichtigkeit regulatorischer Initiativen, deren Wechselwirkungen oft nicht berücksichtigt werden, werden in diesem Zusammenhang in weiteren Veröffentlichungen hervorgehoben.

Es klingt zunächst sinnvoll, dass einer komplexen Welt auch nur komplexe Regulierungen gegenüberstehen können. Dieses Vorgehen könnte aber in die falsche Richtung der Regulierung führen. An dieser Stelle ist ein klarer und einfacher Ordnungsrahmen eine mögliche Lösung und kann die Wirksamkeit der Finanzregulierung erhöhen. Mittels der durchgeführten Publikation wird deutlich, dass der Ausschuss mit den aktuellen Zielen im ersten Schritt eine Reduzierung der RWA-Variabilität verfolgt. Die Vorgaben des BCBS, Einfachheit, Vergleichbarkeit und Risikosensitivität als gleichwertig zu betrachten und gleichzeitig zu steigern, erweist sich als nicht realisierbar.

Zukunft der internen Modelle

Die Kredit- und Marktpreisrisiken beinhalten zwar weiterhin ein Wahlrecht für Kreditinstitute, dennoch sind die Implementierungen der Standardverfahrenen verpflichtend. Aufgrund dieser Entwicklung wird im Rahmen der Experteninterviews und Veröffentlichungen deutlich die zukünftige Bedeutung interner Modelle für Kreditinstitute kritisch hinterfragt. Für die Kreditinstitute geht es aber nicht nur um die Frage, ob sie eigene Modelle zur Messung und Steuerung von Risiken sowie zur Ermittlung des erforderlichen Eigenkapitals verwenden dürfen. Vielmehr steht die Diskussion im Fokus, dass interne Modelle besser geeignet sind die bankindividuellen Risiken und deren Zusammenhänge abzubilden. Die Ergebnisse repräsentieren ein präziseres Bild. Die Besinnung auf Standardverfahren würde für die Institute bedeuten, dass die erheblichen Investitionen in interne Modelle und die Verfeinerung der internen Verfahren zur Verbesserung der Risikosteuerung vergebens waren. Die Bedeutung der internen Modelle in den Kreditinstituten ist in diesem Zusammenhang zudem maßgeblich von Eliminierung der zukünftigen Kapitalersparnis abhängig.

Es wird betont, dass die Ergebnisse der ökonomischen und regulatorische Resultate sich weiter voneinander entfernen. Auch der Basler Ausschuss hat diesbezüglich Handlungsbedarf gesehen und die Kapitalersparnis untersucht. Weitere Veröffentlichungen bestätigen umfangreiche Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung der internen Modelle.

Änderung der Geschäftsmodelle durch Regulierung

Hinsichtlich der Verwendung der Modelle hielten die Experten fest, dass jedes Institut die Vorteilhaftigkeit detailliert überprüfen muss. Die Strategie sollte sich an den eigenen ökonomischen Berechnungen der Risiken orientieren und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nur als Limitierung betrachtet werden. Banken werden weiterhin den Anreiz haben, risikobewusst zu handeln. Lediglich der Nutzen, den Banken aus der Betreibung interner Modelle ziehen können, wird pauschal durch die Kapitaluntergrenzen begrenzt werden.

Ein zentrales Ergebnis der Publikation ist die Veränderung der Geschäftsmodelle durch die neuen Regulierungsvorschläge und einheitlich durch die Experten bestätigt. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die Grundsatzdiskussion um die internen Modelle und der damit verbunden Überarbeitung der wesentlichen Risikoarten. Dies erfolgt ungeachtet der Größe des jeweiligen Geschäftsmodells und der geografischen Ausrichtung. Untersuchungen zeigen, dass es infolge der erhöhten Eigenkapitalforderungen zunehmend schwerer wird am Markt zu agieren. Notwendige Geschäftsmodellspezifikationen sind die Folge.

Die qualitative Auswirkungsanalyse im Rahmen dieser Publikation kommt zu dem Ergebnis, dass unterschiedliche Schwerpunkte in der Auffassung möglicher Auswirkungen bestehen. Sowohl das Festhalten am ökonomischen Kalkül als auch die Justierung des Geschäftsmodells anhand der Regulierungsziele werden hervorgehoben. Vorausgesetzt die internen Modelle sind nicht zugunsten der Kreditinstitute kalibriert oder gar manipuliert, würde die erste Auffassung bedeuten, dass die Kreditinstitute auch zukünftig ihr Geschäftsmodell risikosensitiv ausrichten. Basierend auf der zweiten Annahme und darauf, dass grundsätzlich höhere Risikogewichte unvermeidbar sind, steigt der Druck auf die Profitabilität.

Neben der Regulierung einzelner Themengebiet wird die Vernachlässigung der heterogenen Bankenlandschaft in Europa hervorgehoben. Diese steht stellvertretend für die Möglichkeiten unterschiedlicher Geschäftsmodelle. Im Gegensatz dazu begrüßen kleine bis mittlere Kreditinstitute und Förderbanken, welche den Standardansatz nutzen, die Hervorhebung dieses Verfahrens. Institute mit internen Modellen hätten nicht mehr die Möglichkeit, diese individuell zu beeinflussen, und folglich wäre dies die Schaffung einer einheitlichen Basis für den Wettbewerb. Dennoch wird durch die strenger werdende und umfangreichere Regulatorik in Verbindung mit der Vernachlässigung nationaler Gegebenheiten eine deutliche Beeinflussung der Geschäftsmodelle von kleineren Instituten hervorgerufen. Einige Studien haben einen wesentlichen Größenvorteil bei Kreditinstituten im Umgang mit regulatorischen Anforderungen ausgemacht. Neben einem Veränderungsprozess im Anlageangebot wird infolgedessen eine zunehmende Anzahl von Fusionen in der Bankenlandschaft prognostiziert.

Kosten der Implementierung und laufender Aufwand

Obwohl das Maßnahmenpaket Basel III die globale Regulierung im Titel trägt, führen die aktuellen Deregulierungsmeldungen aus den USA zu einem gegenläufigen Effekt. Die aktuellen Geschäftsmodelle können demnach durch die Nutzung regulatorischer Arbitragemöglichkeiten eine länderspezifische Anpassung erfahren.

Anhand dieser Publikation und weiterer Studien kann die dritte Arbeitshypothese bestätigt werden. Umfang, Geschwindigkeit und Komplexität bedingen umfangreiche finanzielle und personelle Ressourcen. Umfangreiche Umsetzungsprojekte werden in diesem Kontext her vorgehoben. Die Experten und eine andere Untersuchung sind der Meinung, dass insbesondere die Erweiterung der IT-Architektur als wesentlicher Verursacher hervorgehoben werden kann.

Neben den einmaligen Kosten aus der erstmaligen Implementierung und den damit verbundenen Projekten werden die dauerhaft anfallenden Verwaltungskosten durch die regulatorischen Änderungen angemerkt. Neben den Kosten der erstmaligen Implementierung erfordert die weiterhin aufsichtsrechtlich anfallende Erfüllung die Einführung weiterer Prozesse neben dem Tagesgeschäft. Generell steigen die Kosten mit der Institutsgröße. Bei kleineren Instituten fallen diese aber stärker ins Gewicht. Zurückzuführen ist dies auf die Mehrbelastung der Mitarbeiter, welche im Vergleich zum Ertrag um ein Vielfaches höher ausfällt.

Nach Meinung der Experten können die Auswirkungen aufgrund der isolierten Betrachtung der Themengebiete nur bedingt vorausgesagt werden. Als Notwendigkeit kann an dieser Stelle die zeitnahe Schaffung eines klaren und widerspruchsfreien regulatorischen Rahmens für die Kreditinstitute herausgestellt werden. Über die Zukunft und mögliche Einschränkungen dieser Modelle wurden die Kreditinstitute über einen Zeitraum von mehreren Jahren im Ungewissen gelassen. Erst die aktuellste Veröffentlichung "Basel III: Finalising post-crisis reforms" gibt eine klare Richtung vor. Die bis dahin vorherrschende Unsicherheit aufgrund eines Mittelweges war für die Kreditinstitute nicht praktikabel.

Die herrschenden Probleme schienen nicht lösbar, sodass die internen Modelle zur Ermittlung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung durch die Standardverfahren abgeschafft werden sollen. Als Voraussetzung dafür wurde von den Kreditinstituten gefordert, dass ein abgewandeltes Standardverfahren zur Verfügung gestellt werden müsste. Die Annahme besteht bei diesem Verfahren in der Unempfindlichkeit und somit in der Robustheit entgegen Abweichungen in dem Modell. Die neuen Regelungen zu den Standardansätzen versuchen dieser Forderung nachzukommen und fokussieren durch ihre Maßnahmen eine erhöhte Risikosensitivität.

Handlungsempfehlungen für die Regulierung

Das RWA-Erhöhungspotenzial führt zu einem großen Handlungsdruck bei den Kreditinstituten, die eigenen Geschäftsmodelle zu überprüfen. Dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit muss ermöglichen, dass die Eigenkapitalkosten auch unter den neuen Rahmenbedingungen zu erwirtschaften sind. Der Regulator bestimmt in diesen Kontext die Bewertung der Risiken, sodass dem regulatorischen System eine bevormundende Stellung und eine Vernachlässigung der heterogenen Bankenlandschaft zugeschrieben wird. Die zukünftige Entwicklung verlangt auch in diesem Zusammenhang, dass die verantwortlichen Regulierer sich eingehend mit den strategischen und geschäftspolitischen Besonderheiten der Kreditinstitute auseinandersetzen, sodass auch die Thematik des Abwanderns von Geschäftsaktivitäten in den Schattenbankensektor verhindert wird.

In der qualitativen Auswirkungsanalyse werden die Kosten der Regulatorik als eine der weiteren zentralen Auswirkungen dargestellt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine fehlende Rechtfertigung der Kosten durch den Ausschuss. Diesbezüglich muss der konkrete Nutzen des regulatorischen Vorschlages deutlicher herausgestellt werden. Ferner hat dies im Einzelfall vor dem Hintergrund der mit den Maßnahmen verfolgten Ziele zu erfolgen. Implikationen aus Sicht der Kreditinstitute deuten des Weiteren auf eine nicht konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips hin. Dieser Grundsatz gibt vor, dass bankinterne Methoden und Prozesse für die Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken in einem angemessenen Verhältnis zu Umfang, Komplexität und Risikogehalt der betriebenen Geschäfte stehen sollen. Umgekehrt muss der Überwachungsprozess dem Risikoprofil der Bank entsprechen. Folglich sollten kleinere Banken nicht mit den gleichen Regulierungskosten größerer Banken konfrontiert werden. Der Grundgedanke dieses Prinzips sollte in der Weiterentwicklung der Standards einen höheren Stellenwert erhalten. Aus Sicht der Kreditinstitute würden zudem realistische Zeitpläne im Sinne von längeren Umsetzungsphasen den Kostenfaktor reduzieren. Dies impliziert auch die Einhaltung von Übergangsfristen für die Regulierer.

Abschluss der Reform

Die Finanzmarktkrise hebt deutlich die Wichtigkeit der Regulierung hervor. In diesem Kontext dient die aktuelle Veröffentlichung "Basel III: Finalisierung post-crisis reforms" der zeitnahen Finalisierung von Basel III und ist als ein Teil des großen Gesamtpaketes zu sehen. Inhaltlich entsprechen die neuen Vorgaben im Wesentlichen dem letzten Stand aus den Konsultationsvorschlägen ergänzt um einige Anpassungen. Die globale Umsetzung in bindendes Recht stellt nun die nächste Herausforderung dar und birgt dabei die Gefahr eines regulatorischen Flickenteppichs. Dieser könnte erhöhte Kosten bei den Finanzmarktteilnehmern verursachen und zu einer Reduzierung der Effizienz der Finanzmärkte führen. Im Vergleich zu den USA werden insbesondere kleinere Institute in Europa aufgrund der deutlich strengeren Regulierung benachteiligt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Ergebnisse sind bessere Abstimmungen der globalen Finanzmarktregulierung dafür unerlässlich.

Ein umfassendes Literaturverzeichnis zu diesem Beitrag können Sie auf unserer Homepage unter Eingabe des Titels und/oder des Autorennamens abrufen. www.kreditwesen.de

Niko Thelen Inhouse Consultant, Bereich Finanzen, IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf
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Prof. Dr. Alexander Zureck Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Banking & Finance, FOM Hochschule, Düsseldorf
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