Firmenkarten

Keine Regulierungdefizite zum Grünbuch der EU

Gerade erst ist die Einschätzung der EU-Kommission zur Interchange vom Gericht der Europäischen Union bestätigt worden. In seiner Bewertung des EU-Grünbuchs weist Patrick Diemer jedoch darauf hin, dass sich aus einer Regulierung nicht automatisch Vorteile für Verbraucher und Händler ergeben. Vor allem aber seien Unterschiede zwischen Privat- und Firmenkarten zu beachten. Gerade bei Firmenkarten gelte es im Interesse der Wettbewerbsgleichheit zu beachten, dass Drei- und Vier-Parteien-Systeme gleichbehandelt werden. Red.Der Aufforderung zur Kommentierung des Anfang des Jahres vorgelegten EU-Grünbuchs "Ein integrierter Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen" ist Airplus gerne gefolgt. Dass das Bezahlen mit Kreditkarten und mobilen Geräten immer selbstverständlicher wird und dass es hier auf die Bedürfnisse der Verbraucher und Händler nach grenzüberschreitenden, sicheren und gleichzeitig günstigen Lösungen einzugehen gilt, das ist das Anliegen der gesamten Branche und aller im elektronischen Zahlungsverkehr Beteiligten. Dass die EU mit dem Grünbuch das Wissen und die Meinungen der Know-how- Träger einholt, ist ein wichtiger Schritt und ermöglicht eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Verbraucher, der Händler, der Kartenherausgeber sowie der Kreditkartensysteme berücksichtigt und in Zusammenhang bringt. Das Grünbuch hat mehr als 30 Fragen rund um den elektronischen Zahlungsverkehr gestellt. Hier alle Antworten darauf aufzuführen ginge zu weit, daher soll auf wenige Punkte eingegangen werden, die Airplus als Spezialist im Bereich Zahlungslösungen für Unternehmen als besonders bedeutend für das eigene Geschäftsmodell erachtet. Interchange-Regulierung: Vorteile für Verbraucher und Händler nicht sicher Im Fokus der EU-Kommission steht seit einiger Zeit die multilaterale Interchange Fee (MIF), die einen Teil des Disagios für alle Arten elektronischer Zahlung ausmacht, das die Händler an ihre Banken bezahlen müssen. Die Höhe dieser Gebühr wird von der Kommission kritisch gesehen - gerade erst hat das EU-Gericht die Entscheidung der Kommission aus dem Dezember 2007 bestätigt, dass die von Mastercard erhobenen Gebühren zu hoch seien. Derartige Einschätzungen werden häufig darauf zurückgeführt, dass diese von den Kreditkartenorganisationen festgelegt werde und nicht zum Beispiel Teil individueller Verhandlungen zwischen Händler und Bank sei. Dabei wird vergessen, dass eine einheitliche und zentral kontrollierte Gebühr die Kosten für die Händler transparenter macht und für alle am Netzwerk Beteiligten kalkulierbar bleibt. Wären die Gebühren Teil von Verhandlungen oder müssten die Gelder allein über die Jahresgebühr der Karteninhaber zusammenkommen, wären die Verbraucher unverhältnismäßig hoch belastet - ein Hemmschuh für die Verbreitung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten, den letztendlich der Handel und die Verbraucher zu spüren bekämen. In die herrschende Multilateral-Interchange-Praxis einzugreifen muss nicht zwangsweise Vorteile für Verbraucher und Händler bringen: Letztendlich werden dann die stärksten Player ihre Marktstellung ausnutzen, um höhere Preise durchzusetzen - wie das durchaus in Drei-Parteien-Systemen bereits zu beobachten ist: Hier liegen die Gebühren für die Kreditkartenakzeptanz weit über denen der Vier-Parteien-Systeme. Drei- und Vier-Parteien-Systeme gleich behandeln Die recht kritische Einschätzung der MIF von Seiten der EU-Kommission ist von unserer Seite aus nicht nachzuvollziehen, suggeriert sie doch eine "Ungerechtigkeit" gegenüber Händlern, wobei die Argumente für deren Vorliegen nicht ausreichend dargestellt werden. Multilaterale Interchanges tragen den Kostensituationen in den verschiedenen Zahlungsmärkten Rechnung, spiegeln also den Aufwand wider, den Banken, Issuer und Kreditkartenorganisationen zu erbringen haben, wollen sie eine grenzübergreifende, international gleichbleibende Leistung und Qualität der Zahlungsvorgänge sicherstellen. Im Übrigen müssen sich die Kreditkartenorganisationen und Herausgeber im Rahmen der rechtlichen Vorschriften bewegen, die Interbankenentgelte sind damit auch objektiv herzuleiten. Sollte es dennoch zu rechtlichen Vorgaben kommen - wie jetzt im Falle von Master card -, wären sowohl Drei- als auch Vier-Parteien-Systeme gleichermaßen zu behandeln. Nur so wäre aus unserer Sicht eine wirklich faire Ausgangslage für alle Marktteilnehmer erreicht. In der Vergangenheit wurden bisher nur Vier-Parteien-Systeme in die Auseinandersetzung hineingezogen - faktisch sind aber auch Drei-Parteien-Systeme gerade im Markt für Firmenkreditkarten ein wichtiger und großer Wettbewerber und dies nicht nur dort, wo sie über Franchising- und ähnliche Modelle bereits wie Vier-Parteien-Systeme operieren. Unterschiede zwischen privaten und Firmenkarten Airplus hat in der Kommentierung des Grünbuchs die Chance gesehen, auf die Risiken einer eventuell ungleichen Bewertung hinzuweisen. Es wäre schön, wenn die Argumente bei der EU-Kommission und anderen relevanten Stellen Gehör finden würden. An dieser Stelle sei auf den Unterschied zwischen privater Nutzung von Kreditkarten und der Nutzung durch Unternehmen hingewiesen. Das Grünbuch hat hier die Gelegenheit gegeben, die Unterschiede darzulegen und auch hier auf die Notwendigkeit einer Interchange Fee hinzuweisen, mit der alle Beteiligten "rechnen" können: Firmenkreditkarten liefern Merchants und Unternehmen die Möglichkeit einer herausragenden Effizienz für Zahlungs- und Abrechnungsprozesse, die die Kostensituation auf beiden Seiten zu verbessern hilft. Für Unternehmen bieten Kreditkarten zum Beispiel bei Reiseausgaben Vorteile wie angereicherte Umsatzdaten, Mehrwertsteuerausweis, Informationen zur Einhaltung von Reiserichtlinien und für den Einkauf, die Integration der Daten in ihre ERP-Systeme und viele andere. Auch für die Akzeptanzstellen erfüllen Firmenkreditkarten andere Funktionen als die Verbraucherkarte: Sie profitieren ebenfalls von den Auswertungsmöglichkeiten der elektronischen Zahlung, die ihnen die Zuordnung von Transaktionen zu Unternehmen ermöglicht und so zum Beispiel für Kundenförderungsprogramme genutzt werden kann. Diese Ansprüche stellen Unter nehmen auch an die mobilen Bezahlmöglichkeiten für Geschäftsreisen, die sich gerade entwickeln und für die es hohe Anforderungen an die Datenintegration in die bestehenden Systeme und die Zahlungssicherheit gibt. Daraus folgt: Die Leistung durch die Anbieter von Zahlungslösungen ist nicht umsonst zu haben, sie darf und muss ihren Preis haben - und genau das garantiert die multilaterale Interchange beziehungsweise das gesamte Disagio für einen elektronischen Zahlungsvorgang. Kosten neu verteilen Für den Firmenkreditkarten-Markt ist aus unserer Sicht Kritik an einem anderen Punkt angebracht: Es muss eine den Vorteilen entsprechende faire Kostenverteilung innerhalb des Systems gefunden werden. Noch trägt der Großteil der Akzeptanzstellen die Kosten zur Aufrechterhaltung des elektronischen Zahlungsverkehrs über das Disagio alleine, im Gegensatz zu den Verbraucherkarten zahlen Firmenkarteninhaber keine Jahresgebühren. Am Beispiel von Fluglinien, die zunehmend Kreditkartengebühren einführen, wird deutlich, dass das Bewusstsein für die Vorteile auf beiden Seiten geschärft ist und diese Praxis von Seiten der Akzeptanzstellen zunehmen wird. Alle am System Beteiligten - Unternehmen, Merchants und Kreditkartenunternehmen - sollten sich folglich unbedingt mit einer Neuverteilung der Kosten auseinandersetzten, wenn sie an Transparenz und Nachvollziehbarkeit interessiert sind. Keine Defizite bei der Regulierung Die EU-Kommission hat mit dem Grünbuch eine wertvolle Wissens- und Entscheidungsbasis geschaffen, um eventuell Vorgaben treffen zu können oder auf die Selbstregulierung der Branche zu vertrauen. Wir sehen hier keine Defizite bei den Vorgaben. Zum Beispiel Sepa: Noch ist hier längst nicht alles umgesetzt, sodass es mit fortschreitender Sepa-Realisierung in den EU-Märkten zu einer Verbesserung und Erleichterung des elektronischen Zahlungsverkehrs kommen wird. Offen gefragt, ob wir eine stärkere Kontrolle durch die EU-Kommission bevorzugen, hat Airplus auf die bereits vorhandenen Vorgaben verwiesen. Wir halten diese für ausreichend und vertrauen dort, wo Normierung keine Vorteile bringt, auf die Selbstregulierung der Branche. Vorteile halten wir dabei lediglich im Bereich der technischen Standardisierung für denkbar. Die Fragestellungen des Grünbuchs liefern hervorragende Anregungen für die Verbesserung eines integrierten EU-Markts für Zahlungsdienstleistungen, nun muss die Branche zeigen, dass sie mit den Impulsen arbeiten möchte. Airplus setzt auf den Willen zur optimalen Marktgestaltung aller Beteiligten und ist zuversichtlich, dass dies auch ohne weitere Regularien von Seiten der EU-Kommission gelingen wird.

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