Europa

Was kommt nach Sepa?

Der Gedanke des einheitlichen Wirtschaftsraums hat die Entwicklung Europas vorangetrieben. Innerhalb dieses Wirtschaftsraumes ist es wichtig, Zollschranken, Grenzen abzubauen und eine leistungsfähige Infrastruktur in allen Bereichen, aber auch im Zahlungsverkehr aufzubauen. Dieses ist in den vergangenen Jahren schon hervorragend gelungen - muss aber weiter ausgebaut werden. Deshalb hat die Bundesbank sich schon seit langem für die Einführung von Sepa - nämlich die "Single Euro Payment Area", das heißt den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in Europa eingesetzt. Um international wettbewerbsfähig zu sein und die Wettbewerbsfähigkeit zu ver bessern, ist es aus Sicht der Deutschen Bundesbank unerlässlich, einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in Europa zu schaffen. Wenn ich an die Zukunft des Zahlungsverkehrs in Europa denke, dann erkenne ich zwei bedeutende Entwicklungen.

Erstens: Zwölf Jahre nach Einführung des Euro als Buchgeld soll endlich auch der unbare Zahlungsverkehr eine gemeinsame Basis erhalten.

Zweitens: Bezahlen im Internet und das Bezahlen per Handy könnten eine Revolution im bargeldlosen Zahlungsverkehr auslösen.

Warum ist der Zahlungsverkehr ein so schwieriger Markt? Das hat sicherlich viel mit dem sensiblen Produkt, der Infrastruktur und dem Wettbewerb der unterschiedlichen Marktteilnehmer zu tun. Damit hat es viel mit der Suche nach Gemeinsamkeiten, aber auch Abgrenzungen und der Verfolgung einzelner wirtschaftlicher Interessen oder auch Gruppeninteressen zu tun.

Der einheitliche Zahlungsraum ist das Ziel. Dafür muss aber dieses Ziel Schritt für Schritt in Angriff genommen werden. Deshalb müssen die aktuellen Herausforderungen gelöst werden. Denn nur ein sicheres Fundament schafft die Basis für die Umsetzung des einheitlichen Zahlungsraumes.

Zahlungsverkehr braucht gemeinsame Grundlagen

Gemeinsame Regeln sind die Ausgangsbasis für die zwischenbetriebliche Abwicklung von Zahlungen. Zur Aufstellung dieser gemeinsamen Regeln müssen sich die Anbieter von Zahlungsdiensten miteinander verständigen. In Deutschland erledigt diese Aufgabe mit Bravour der Zentrale Kreditausschuss - der nun "Die Deutsche Kreditwirtschaft" heißt. Die Zahlungsverkehrsabkommen sind das Resultat des gemeinsamen Interesses an einer konstruktiven Zusammenarbeit. Es gilt, die notwendigen gemeinsamen Regeln für vereinfacht gesagt - den Austausch von Zahlungen festzulegen, nicht mehr und nicht weniger! Es geht dabei nicht darum, Gruppeninteressen des Kreditgewerbes zu formulieren, um den Wettbewerb einzuschränken. Darum legt die Kreditwirtschaft die Abkommen auch dem Kartellamt zur Prüfung vor.

Als 2002 die europäische Kreditwirtschaft in Brüssel den European Payments Council (EPC) gründete, hatte sie das Konzept der national bewährten Standardisierungsgremien auch auf die europäische Ebene übertragen. Allerdings hatte sich die Grundlage geändert. Gerald Hartsink, der Vorsitzende des EPC, brachte dies kürzlich in einem Interview auf den Punkt. "Aus Angst vor der Politik wurde der EPC gegründet." Triebfeder war also nicht mehr das gemeinsame freiwillige Interesse einer Branche an der Regelsetzung, sondern die Sorge vor falschen politischen Entscheidungen. Dem wollte man durch Sachkunde und gemeinsame Vorschläge konstruktiv vorbeugen. Der Binnenmarkt im unbaren Zahlungsverkehr sollte entstehen.

Dabei stellte sich alsbald heraus, dass gemeinsame Absprachen nicht so einfach zu treffen waren. Dazu waren die nationalen Märkte zu verschieden. Die Anbieter nutzten verschiedene technische Grundlagen und brachten zum Teil ein völlig unterschiedliches Verständnis von Zahlungsverkehr mit. In einigen Ländern - wie etwa in Deutschland - wurde stark auf gemeinsame Absprachen der Anbieter abgestellt. Ein kooperativer Grundgedanke bildet das Fundament des Zahlungsverkehrsmarktes bei der Entwicklung von technischen Standards und Regeln. In anderen Ländern, in denen die Kooperation weniger stark ausgeprägt war, war der Harmonisierungsgrad innerhalb der Branche geringer. Aber erst eine harmonisierte Infrastruktur stellt die Plattform zur Entfaltung von Wettbewerbskräften in der gesamten europäischen Union sicher.

Unter diesen Bedingungen ist der europäischen Kreditwirtschaft Respekt zu zollen, dass es ihr gelungen ist, die gemeinsamen Regelwerke für die Sepa-Überweisung und die Sepa-Lastschrift zu entwickeln und diese auch einzuführen. Die divergierenden Gruppeninteressen verhinderten aber eine Einigung auf einen Auslaufter min für die Altverfahren. Daher war es nicht überraschend, als vor knapp zwei Jahren aus dem EPC erstmals zu hören war, dass der Gesetzgeber gefordert sei, die Endtermine festzulegen.

Europäischer Gesetzgeber aktiv geworden

Der europäische Gesetzgeber ist auf diesem Gebiet schon seit einiger Zeit aktiv. So bilden mittlerweile die sogenannte Zahlungsdiensterichtlinie (2007/64/EG) sowie die Preisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 924/2009) die gesetzliche Grundlage für den europäischen Zahlungsverkehr. Die Zahlungsdiensterichtlinie enthält zum einen aufsichtsrechtliche Bestimmungen und zum anderen zivilrechtliche Regelungen für die verschiedenen Zahlungsdiensteanbieter. Mit der Preisverordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft wurden Unterschiede zwischen den Gebühren für grenzüberschreitende und solche für inländische Zahlungen in Euro abgeschafft.

Aufbauend auf diesen Regelungen ist der europäische Gesetzgeber abermals aktiv geworden: Der Vorschlag einer "Verordnung zur Festlegung von technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro", den die Europäische Kommission im Dezember 2010 vorgelegt hat, wurde vom EU-Rat und vom Europäischen Parlament vor Kurzem abschließend kommentiert. Es zeigt sich weitgehende Einigkeit über den Zeithorizont.

Im Rat befürwortet die Mehrheit ein Auslaufen der nationalen Verfahren für die Überweisung im Februar 2013 und für die Lastschrift im Februar 2014.

Das Europäische Parlament erwägt einen gemeinsamen Auslauftermin im Februar 2014.

Aus meiner Sicht spricht Vieles für ein einheitliches Enddatum 2014. Zum einen erleichtert ein einheitlicher Termin die Kommunikation, zum anderen bleibt dann etwas mehr Zeit für die Umstellung der Prozesse vor allem in den kleinen und mittleren Unternehmen. Dieses wird zurzeit im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Rat und dem ECOFIN beraten und möglicherweise Ende dieses Jahres noch verabschiedet. Und auch wenn viele immer noch eine über den Februar 2014 hinausgehende Übergangsfrist für wünschenswert oder gar notwendig halten: Eine solche Option findet sich nicht mehr auf der europäischen Menükarte und ist nicht mehr realistisch!

Änderung in der alltäglichen Praxis: IBAN auf Bankkarten angeben

Die sicherlich auffälligste Neuerung ist, dass die IBAN (International Bank Account Number) die nationale Kontonummer er setzen wird. Zwar ist die IBAN länger, aber sie besteht größtenteils aus bekannten Elementen. Sie setzt sich aus der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Neu ist nur der einheitliche Ländercode DE (für Deutschland) und die zweistellige Prüfziffer. Mit dieser können Kreditinstitute Schreibfehler bei der IBAN erkennen und zur Korrektur an den Zahler zurückgeben. Die Bankkunden werden so vor Zahlendrehern geschützt.

Doch um der Bevölkerung den Übergang zur IBAN zu erleichtern, wollen EU-Rat und Parlament den Zahlungsdienstleistern bis 2016 erlauben, kostenlose Konvertierungsdienste von Kontonummer und Bankleitzahl auf die IBAN anzubieten. Aus meiner Sicht ist es ganz wichtig, dass die Kreditwirtschaft in Deutschland den Kunden die neuen Kontoidentifikatoren leichter zugänglich macht. Manche Kreditinstitute haben bereits die IBAN und den BIC auf den Bankkundenkarten angegeben, andere bisher noch nicht.

Ebenso halte ich es für wünschenswert, dass die deutsche Kreditwirtschaft - wie in anderen Ländern bereits üblich - im Zahlungsverkehr auf die Angabe des BIC durch den Kunden verzichtet und nur die Angabe der IBAN verlangt.

Die EU-Verordnung wird dem Kontoinhaber voraussichtlich zusätzliche Rechte einräumen, wie er sein Konto gegen missbräuchliche Lastschriften schützen kann. Neu wird sein, dass Verbraucher den maximal einziehbaren Betrag für ein erteiltes Lastschriftmandat festlegen können oder die Möglichkeit haben, einzelne Gläubiger gezielt zu sperren oder gezielt zuzulassen. Mit diesen Maßnahmen wird der Verbraucherschutz gestärkt. Diese Passage in den Verordnungsentwürfen stößt in Deutschland häufig auf Unverständnis, denn der Kontoinhaber kann eine unberechtigte Lastschrift bis zu 13 Monate nach der Abbuchung zurückgeben. Und im europäischen Vergleich erfreut sich die Lastschrift in Deutschland mit 8,7 Milliarden Stück pro Jahr der größten Beliebtheit, ohne dass weitgehende Sperrmöglichkeiten gegeben sind. Doch da diese Regelungen das Vertrauen der Konsumenten in die "Sepa-Welt" stärken helfen, begrüße ich diese Zusatzoptionen.

Vorteile für Unternehmen

Beim Unternehmenssektor bin ich hinsichtlich der Umstellung auf Sepa sehr zuversichtlich, dass sich die Investitionen in die neuen Zahlverfahren zügig amortisieren. Unternehmen profitieren davon, dass sie ihre Kontoverbindungen straffen und ihr Cash-Management zentralisieren können. Insbesondere für die Vielzahl exportstarker deutscher Unternehmen bringt dies erhebliche Vorteile mit sich, gehen doch mehr als zwei Drittel aller Exporte in das europäische Ausland. Nach Abschaltung der nationalen Verfahren ist zu erwarten, dass sich die Grenzen der nationalen Märkte im Zahlungsverkehr in Europa nach und nach auflösen werden. Dies müsste zu einer Steigerung an grenzüberschreitenden Zahlungen führen.

Da nun Verbraucher und Unternehmen mit Sepa in ganz Europa Zahlungsdienstleistungen nachfragen können, stehen heimische Banken in direkter Konkurrenz zu den anderen europäischen Banken. Somit ist es im Eigeninteresse der Banken, attraktive und kundenfreundliche Produkte und Preismodelle zu entwickeln, um auch in Zukunft im Wettbewerb zu bestehen. So werden Banken auch auf ihre Kunden zugeschnittene Mehrwertdienste anbieten können (beispielsweise die Verwaltung von Sepa-Lastschriftmandaten im Kundenauftrag).

Ein deutsches Problem: Mandatsmigration

Viele Unternehmen, Vereine, öffentliche Versorger oder Versicherungen sind derzeit noch beunruhigt, ob und wie die Frage der Mandatsübertragung in Deutschland gelöst werden kann. Vor allem die Vertragspartner, die viele Lastschrifteinzüge haben, wie zum Beispiel Versicherungen oder Versorger, benötigen eine einfache Lösung, um die bestehende Einzugsermächtigung auch in Sepa nutzen zu können. Aufgrund der rechtlichen Unterschiede zwischen Sepa-Lastschriftmandaten und deutschen Einzugsermächtigungen sind hierzu Anpassungen notwendig.

Lange schien diese Frage der "Migration" der Mandate nur so lösbar, dass die Gläubiger beim Umstieg auf die Sepa-Lastschrift neue Mandate für die Lastschrift hätten einholen müssen. Der Großteil der Kritik, die an Sepa in den letzten Jahren geübt wurde, ist auf dieses Problem zurückzuführen. Die Versicherungswirtschaft, die Spendenorganisationen und die großen Versorger als "heavy user" der Lastschrift haben die Proteste angeführt.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Insolvenzfestigkeit des Einzugsermächtigungsverfahrens vom Juli 2010 hat eine Lösung des Problems der Mandatsmigration eröffnet. Der Kreditwirtschaft wurde es ermöglicht, durch Anpassung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Migration der Einzugsermächtigung in Sepa-Mandate zu bewerkstelligen. Inzwischen ist dieser Schritt in Arbeit.

Die Kreditwirtschaft hat die geplanten Anpassungen vollzogen und ihre AGBs überarbeitet. Und um auch hier sicher zustellen, dass sich nicht Gruppeninter essen zu sehr durchsetzen können, sind Bundesregierung, Bundesbank und das Bundeskartellamt in Beratungen, bevor die vorgeschlagenen Anpassungen in die Tat umgesetzt werden. Ich bin zuver sichtlich, dass Mitte nächsten Jahres die neuen AGB wirksam werden können. Entscheidend ist immer jedoch die Rechtssicherheit.

Kartenmarkt noch uneuropäisch

Im Unterschied zu Überweisungen und Lastschriften steht bei Kartenzahlungen die echte "Europäisierung" noch aus. Es gibt zwar ein "Sepa Cards Framework" des EPC, doch ähnelt dieses eher einem Wunschkatalog als einer technischen Verfahrensanleitung, wie sie für die Überweisung und Lastschrift vorliegt. Kartenzahlungen werden weiterhin entweder als globale oder als nationale Lösungen angeboten - europäische Ansätze tun sich schwer. In einigen Ländern wird der Kartenmarkt völlig von den internationalen Kartensystemen dominiert oder es sind nationale Systeme, wie in Deutschland die "Girocard" oder in Frankreich die "Carte Bancaire", die den Kartenmarkt beherrschen. Grenzüberschreitende europäische Zahlungen laufen entweder direkt über die internationalen Systeme oder sie bedienen sich der Debitkarten-Infrastruktur der großen internationalen Systeme.

Das Eurosystem hat vor diesem Hintergrund die politische Forderung aufgestellt, dass ein europäisches Kartensystem zur Stärkung des Wettbewerbs notwendig ist. Doch keine der bestehenden Initiativen ist besonders erfolgreich gewesen. Zum Teil stecken sie noch in der Pilot- oder Projektphase.

Wieso ist das so schwierig? Im Kartenmarkt ist die Vielfalt der Beteiligten noch größer und die Gruppeninteressen spielen eine noch größere Rolle bei der Aushandlung der gemeinsamen Grundlagen. Neben Kreditinstituten sind Acquirer und die Händler beteiligt. Insbesondere letztere haben in den letzten Jahren immer wieder darauf verwiesen, dass die Spielregeln zu ihren Lasten gegangen seien.

Interchange-Frage ungelöst

Angesichts der komplizierten wettbewerbsrechtlichen Regularien, denen die Europäische Kommission unterliegt, fällt es ihr offensichtlich schwer, bei den Gebühren allgemeingültige Grenzen festzusetzen. Dies trägt sicherlich dazu bei, dass sich im europäischen Kartenmarkt zurzeit wenig bewegt. Denn die Höhe der Interchange-Fee ist für die Planung eine wichtige Größe. Und angesichts des einzelfallbezogenen Ansatzes der Kommission wähnt sich jeder Anbieter von Kartenzahlungssystemen in der Hoffnung, die Kommission noch davon überzeugen zu können, dass höhere Interchange-Fees als die vielfach geltenden 0,2 Prozent vom Umsatz in diesem besonderen Fall nötig sind.

Wie immer die künftige Lösung auch aussehen mag: Sie muss sich unter Effizienzgesichtspunkten an der heutigen Situation messen lassen und mindestens so effizient wie heute sein. Dieser Maßstab gilt für alle Bereiche des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes.

Ein bisschen "uneuropäisch" mag daher sicherlich auch auf den ersten Blick die Fristverlängerung für ein deutsches Spezifikum im Kartenmarkt anmuten. Dem Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) wird in der EU-Verordnung Bestandsschutz bis 2016 eingeräumt. Diese viel diskutierte Ausnahme ist sicherlich als ein Kompromiss zu verstehen, der den Ausgleich zwischen Gemeinsamkeit und Gruppeninteresse sucht. Denn die Bedeutung des ELV als Zahlverfahren in Deutschland ist unbestritten. Und ein vergleichbares Verfahren basierend auf dem Sepa-Lastschriftverfahren ist bisher noch nicht vorhanden.

Zahlungsverkehr braucht Dialog

Im Zahlungsverkehr bedarf es des Ausgleichs zwischen gemeinsamen Erfordernissen und den vielfältigen Gruppeninteressen, die darin verwickelt sind. Insofern bitten wir um Verständnis, wenn die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes hier die Politik und die Zentralbanken auf den Plan ruft. In Deutschland versucht die Bundesbank dem - zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen - Rechnung zu tragen, indem mit den wichtigsten, an der Migration auf Sepa beteiligten Interessengruppen regelmäßig der Meinungsaustausch gepflegt wird.

Der deutsche Sepa-Rat bildet ein wertvolles Forum, um die drängenden politischen Fragen der nationalen Sepa-Migration anzugehen. Denn die Vorteile des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs können nur dann vollständig realisiert werden, wenn alle Beteiligten möglichst gemeinsam an einem Strang ziehen und über den Tellerrand ihrer Gruppeninteressen hinausschauen.

Neue Trends im Zahlungsverkehr

Mit fast zehn Prozent Wachstum gelten Kartenzahlungen weltweit weiter als Wachstumsmarkt. Auch für Europa zeigen die Blue-Book-Zahlen der EZB gerade bei Debitkarten einen deutlichen Anstieg. Neben den klassischen Kartenzahlungen tut sich im Moment aber gerade auf dem Gebiet der Innovationen sehr viel. Es zeichnen sich drei Haupttrends ab.

Der erste Trend liegt auf dem Gebiet der sogenannten Near-Field-Communica-tion-Technologie (NFC). Hier gibt es im Moment auch auf dem deutschen Markt viele begrüßenswerte Ansätze durch Banken und Sparkassen, diese Technik aktiv zu nutzen. Aber auch Visa und Mastercard versuchen, mit eigenen Angeboten auf den Markt zu drängen.

Der zweite Trend knüpft an den ersten an. Die steigende Bedeutung des Handys im Alltag macht auch vor dem Zahlungsverkehr nicht halt. Zahlen mit dem Mobiltelefon soll laut verschiedenen Studien schon bald ganz selbstverständlich sein. In Deutschland wird das Handy bisher eher als ein Zugang zum Bankkonto genutzt, um damit Zahlungen anzustoßen. In anderen Ländern gibt es aber auch verschiedene erfolgreiche Modelle, bei denen der Mobilfunkanbieter auch gleich die Funktion der Bank mit übernommen hat. Dies ist für Europa nicht so bedeutend, aber die Kombination aus Handy und NFC-Technologie bietet vielversprechende Möglichkeiten.

Der dritte Trend wird von der Öffentlichkeit meist nur am Rande wahrgenommen, ist aber doch ganz klar auszumachen. Eine große Anzahl von Innovationen zielt auf die Geschwindigkeit ab, in der Zahlungen abgewickelt werden. Die Tendenz geht zu immer schnelleren Zahlungen bis hin zu Echtzeitzahlungen auch im Bereich des bisher nicht zeitkritischen Massenzahlungsverkehrs.

Diese und andere Trends wurden auch von einer Arbeitsgruppe mit den Zahlungsverkehrsexperten der Zentralbanken der G-20-Länder herausgearbeitet, welche die Bundesbank zurzeit leitet. Die Gruppe befasst sich mit den Innovationen im Zahlungsverkehr. Dabei zeigt sich schnell, dass sich die interessantesten Entwicklungen nicht in den etablierten Märkten Europas oder der USA abspielen, sondern vielmehr in einigen der asiatischen Länder und in den BRIC-Staaten. Über das Ergebnis der Analysen wird nach Abschluss der Arbeiten Anfang des nächsten Jahres berichtet.

Es zeigt sich aber auch, dass Banken umsichtig auf den neuen Märkten agieren müssen. In neuen, innovativen Zahlungsmethoden oder neuen Zugangskanälen kann viel Potenzial liegen, und es drängen vermehrt Nicht-Banken mit individuellen Lösungen in den Markt. Unklar ist im Moment auch die zukünftige Bedeutung von sozialen Netzwerken. Welche Rolle sie spielen werden, ist schwer abzusehen. Möglich scheint jedoch, dass langfristig von ihnen große Strukturveränderungen ausgehen.

Doch mit einer neuen Technik ist es am Markt für Zahlungsdienste nicht getan. Es müssen Händler und Endkunden über zeugt werden, dass sich die Investition in ein neues Bezahlverfahren lohnt. Dazu muss das Verfahren sicher sein und es muss eine genügende Verbreitung finden, wozu die Einigung auf gemeinsame Standards hilfreich ist.

Sepa ist eine gute Basis

Bisher allerdings scheinen nur wenige innovative Zahlverfahren ihren Weg in den deutschen Alltag gefunden zu haben. In der Bundesbank-Studie zum Zahlungsverhalten 2009 dominierten noch Überweisung und Kartenzahlung klar bei den Zahlungen im Internetgeschäft. Ob dem immer noch so ist, wird sich bald zeigen. Die Bundesbank untersucht derzeit erneut die Trends im Zahlungsverhalten. Sie hat ein Meinungsforschungsinstitut beauftragt, das in den nächsten Monaten 2000 Personen nach ihrem Umgang mit baren und unbaren Zahlungsinstrumenten befragen wird. Kontaktloses Zahlen mit dem Handy ist erstmals als Option im Antwortkatalog enthalten.

Was kommt nach Sepa? Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass Sepa mit Enddatum kommt. Es ist besser, sich proaktiv darauf einzustellen, als nur zu kritisieren. Insofern ist es ein Fortschritt, dass inzwischen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Bei der Änderung der Postleitzahlen hat es auch jede Menge an Kritik gegeben; inzwischen funktionieren sie problemlos. Ich bin zuversichtlich, dass Sepa eine gute Basis für mehr Innovation im Zahlungsverkehr bietet. Das hat nicht nur mit dem größeren Markt zu tun, sondern vor allem mit der breit angelegten Akzeptanz moderner, ausbaubarer Standards im Zahlungsverkehr. In einer Single Euro Payment Area wird es im Saldo weniger Kosten und mehr Wettbewerb geben. Damit kann Europa auch im Zahlungsverkehr ein Beispiel für die Welt abgeben.

Der Beitrag basiert auf einem Vortrag des Autors auf dem Bankkarten-Forum 2011.

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