RECHTSFRAGEN

Haftung für Kartenbetrug hat Grenzen

Der Nutzer einer Zahlungskarte verliert den Anspruch auf Erstattung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, von dem er Kenntnis hat, wenn er die Unterrichtung seines Zahlungsdienstleisters vorsätzlich oder grob fahrlässig verzögert. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Im konkreten Fall hält ein Verbraucher ein Goldeinlagenkonto bei Veracash. Im März 2017 sandte das Unternehmen ihm eine neue Karte für Abhebungen und Zahlungen zu. Im Zeitraum von März bis Mai 2017 wurden von …

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