BaFin

Erfolgreiche Mediation?

Am 14. August hatte die BaFin die Kreditwirtschaft mit einem Schreiben aufgeschreckt, in dem sie funktionale und operative Mängel bei einzelnen Kontoschnittstellen sowie die fehlende erfolgreiche Marktbewährung bei den meisten Schnittstellen bemängelte und es für unwahrscheinlich erklärte, dass die meisten Befreiungsanträge am 14. September 2019 positiv beschieden werden können.

Am 10. August folgte dann ein BaFin-Workshop zur Entscheidung offener Auslegungsfragen und am 11. Oktober ein Gespräch mit Vertretern der Deutschen Kreditwirtschaft sowie vier inländischen Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern. Dessen Ziel war es, die bislang schwierigen Diskussionen über die neu regulierten Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste konstruktiv voranzutreiben. Es scheint sich um eine Art Mediation gehandelt zu haben.

Herausgekommen ist eine "Gemeinsame Erklärung zur Migration auf PSD2-konforme Schnittstellen". Demnach sehen sowohl Kreditwirtschaft als auch Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste die PSD2 nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern auch als Chance für die Etablierung neuer Zahlungsdienste. Beide Seiten betonen zudem, dass sie bereits beträchtliche Anstrengungen zur Umsetzung der Richtlinie unternommen haben. Der "Schwarze Peter" soll damit offenbar aus dem Spiel genommen werden, da es niemandem nützt, ihn sich gegenseitig zuzuschieben.

Die Verbände der Kreditwirtschaft werden ihren Mitgliedern empfehlen, noch offene Anforderungen in Sachen Schnittstellen schnellstmöglich umzusetzen, damit die Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister zügig ihre Kontozugriffe vollständig auf PSD2-konforme Schnittstellen umstellen können. Dafür ist eine transparente und verständliche Dokumentation der implementierten Schnittstellen sehr wichtig.

Im Gegenzug sichern die Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister zu, die zur Verfügung gestellten Schnittstellen weiterhin intensiv zu testen und so früh wie möglich damit zu beginnen, ihre Kontozugriffe auf PSD2-konforme Schnittstellen umzustellen. Probleme mit der Umstellung oder dem Leistungsumfang der Schnittstellen wollen sie unmittelbar an die vom betroffenen kontoführenden Institut benannten Kontaktpunkte adressieren. Zudem will man prüfen, ob und in welchem Umfang eine gemeinsame Plattform zum Informationsaustausch geschaffen werden kann.

In jedem Fall soll es einen konstruktiven Dialog zur schnellstmöglichen Umstellung der Zugriffswege auf PSD2-konforme Schnittstellen geben, ebenso wie eine konstruktive öffentliche Kommunikation und positive Ansprache der gemeinsamen Kunden.

Wichtiger als diese Übereinkunft, was die Abarbeitung des Pflichtprogramms angeht, dürfte allerdings der zuletzt genannte Punkt sein: Denn hier sichern beide Seiten zu, über Erweiterungen und Verbesserungen der Schnittstellen über das Erforderliche hinaus ergebnisoffen zu sprechen. Dazu dürfte es zwar erst kommen, wenn die noch offenen Baustellen abgearbeitet sind. Das Bekenntnis zu solchen Gesprächen legt aber vielleicht die Grundlage dafür, dass die PSD2 letztlich doch mehr sein kann als nur eine Compliance-Aufgabe. Red.

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