Geldautomatengebühren

Eine Folge der Interchange-Regulierung

Im Juli dieses Jahres hat der Geldautomatenverbund Cash Pool sein 15-jähriges Bestehen gefeiert. Gegründet wurde der Cash Pool im Juli 2000 auf Initiative der SEB, der damaligen Citibank, heute Targobank, der Santander Consumer Bank (damals noch CC-Bank) und der National-Bank. Später schlossen sich unter anderem der Verband der Sparda Banken, die Wüstenrot Bank AG, Südwestbank, BBBank und regional agierende, inhabergeführte Bankhäuser sowie Genossenschaftsbanken dem Verbund an. Heute können insgesamt über 15 Millionen Kunden an rund 2 900 Geldautomaten der Partnerinstitute gebührenfrei Bargeld abheben.

Und welch ein sonderbarer Zufall: Fast gleichzeitig mit der Meldung dieses Jubiläums in Sachen Geldautomaten flammt die Diskussion um die Entgelte für Fremdabhebungen wieder auf. Commerzbank, Deutsche Bank und Postbank haben die vor rund fünf Jahren getroffene Vereinbarung der privaten Banken, für Fremdabhebungen nicht mehr als 1,95 Euro je Transaktion zu berechnen, zum 30. September gekündigt und folgen damit dem Beispiel der Nationalbank, die von Nichtkunden bereits seit dem 1. Juli 4 bis 4,50 Euro pro Abhebung verlangt. Bei der Commerzbank sollen es ab dem 1. Oktober 3,90 Euro sein.

Für Kunden von Partnerbanken der Cash Group, der neben Commerzbank und Comdirect auch die Deutsche Bank mit Postbank, Berliner Bank und Norisbank sowie die HVB und das Bankhaus Neelmeyer angehören, gelten diese Entgelte nicht. Auch weiterhin können sie an den rund 9 000 Geldautomaten der Cash Group sowie etwa 1300 Shell-Tankstellen gebührenfrei Bargeld beziehen. Kunden der Nationalbank, die die Vereinbarung zur Entgeltobergrenze als erste aufgekündigt hatte, haben kostenfreien Zugriff auf die Automaten des Cash Pools.

Der mediale Aufschrei ist insofern also übertrieben. Schließlich hat die Deutsche Kreditwirtschaft schon im Januar 2011, als das direkte Kundenentgelt am Geldautomaten eingeführt wurde, darauf hingewiesen, dass über 90 Prozent aller Bargeldabhebungen an Geldautomaten in Deutschland im Rahmen der Geldautomatenverbünde und damit für den Kunden kostenlos erfolgen. Und der Cash Pool hat sogar angekündigt, in den kommenden Jahren sein Angebot auszubauen und mit weiteren Partnern zu kooperieren, um trotz Digitalisierung und Filialschließungen den Bargeldzugang als Serviceleistung gebührenfrei anbieten zu können.

Es darf jedoch im Grunde nicht verwundern, wenn die Preise an Geldautomaten in Zukunft steigen werden. Schließlich sind auch die von Fremdkunden für die Nutzung der Infrastruktur zu entrichtenden Entgelte ein Mittel, wegregulierte Erträge aus der Karten-Interchange wenigstens ansatzweise zu kompensieren. Ehe beispielsweise Jahresgebühren für Kreditkarten für die eigenen Kunden auf ein für den Karteninhaber möglicherweise nicht mehr akzeptables Niveau angehoben werden, liegt es vielleicht doch nahe, Fremdkunden am Geldautomaten stärker zur Kasse zu bitten.

Ein denkbares gänzliches Auslaufen der 1,95 Euro-Obergrenze bei den privaten Banken und vielleicht ein genereller Anstieg der GAA-Gebühren im Markt ließe sich somit auch als Folge der Interchange-Regulierung interpretieren. Dass der Zahlungsverkehr durch den Deckel bei der Interchange für den Endkunden teurer wird, hatte der europäische Regulator schließlich von Anfang an billigend in Kauf genommen. Red.

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