INTERCHANGE

Jetzt auch interregional gesenkt

Seit Oktober liegt die interregionale Interchange für Karten, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegeben wurden, aber innerhalb desselben eingesetzt werden, auf dem gleichen Niveau wie die für die regulierten in Europa ausgegebenen Karten. Das ist das Ergebnis einer im Dezember 2018 von Mastercard und Visa angebotenen Verpflichtung. Nachdem Handelsorganisationen ihre Zustimmung signalisiert hatten, wurde diese mit der Annahme durch die EU-Kommission am 29. April 2019 rechtlich bindend und gilt für fünf Jahre.

Für Händler, die Mastercard und Visa akzeptieren, macht es damit keinen Unterschied mehr, woher ein Kunde kommt, der Karten der Marken Maestro, Mastercard, Visa, Visa Electron und V-Pay zum Bezahlen einsetzen will. Die EU-Kommission verspricht sich davon niedrigere Preise für Waren und Dienstleistungen in Europa und ist stolz darauf, als erste Wettbewerbsbehörde der Welt im Bereich der interregionalen Interchange tätig geworden zu sein. Denn so ganz freiwillig war das "Angebot" der beiden Payment-Schemes natürlich nicht. Ohne die Selbstverpflichtung wäre der Regulator mit hoher Wahrscheinlichkeit eingeschritten.

Ob die nun geltende Quasi-Regulierung der interregionalen Interbankenentgelte tatsächlich zu günstigeren Preisen in Europa führen wird, ist fraglich. Schon bei der Regulierung der intraregionalen Sätze ist es hoch umstritten, ob der Verbraucher in irgendeiner Weise davon profitieren konnte. Da der Löwenanteil der Transaktionen auf europäische Karten entfällt, ist es nicht allzu wahrscheinlich, dass die Konditionensenkung für Karten außereuropäischer Provenienz daran etwas Substantielles ändern wird.

Die Verpflichtung von Mastercard und Visa deutet vielmehr eine andere Baustelle an, an der sich Handel und Regulatoren künftig verstärkt abarbeiten könnten: nämlich das Thema Umgehung. Seit der Regulierung der intraeuropäischen Interchange-Sätze klagt der Handel, dass die damit verbundene Preissenkung durch immer neue Scheme Fees mindestens teilweise kompensiert werde. Die Kartenorganisationen weisen den Vorwurf hoher Kreativität bei den Gebühren zurück. Allerdings müssten auch technische Innovationen über Entgelte finanziert werden. Diese Diskussion könnte durch die faktische Ausweitung der Regulierung auf die interregionalen Interbankenentgelte noch einmal befeuert werden und sich auf die Frage konzentrieren, in welchem Ausmaß Fees für künftige Innovationen wirklich erforderlich und gerechtfertigt sind.

Der Zeitpunkt der Senkung der interregionalen Interchange ist jedenfalls eher ungünstig - steht doch eine mögliche Neuregelung bei den intereuropäischen Sätzen bevor. Das letzte Wort in Sachen Interbankenentgelte ist somit noch lange nicht gesprochen. Red.

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