RECHTSFRAGEN

Kartenschwund auf dem Postweg - wer haftet?

Die Postzustellung wird gefühlt immer unzuverlässiger, die Schwundquote steigt. Das kann auch bei der Zustellung neuer Bankkarten zum Problem werden - mit Folgen für die Haftungsfrage. Ein Urteil dazu hat das OLG Frankfurt gefällt (Aktenzeichen 17 U 62/24). Demnach haftet die Bank für alle Schäden durch missbräuchlichen Karteneinsatz, bevor der Kunde die Karte tatsächlich erhalten hat.

Im Verfahren ging es um einen Sparkassenkunden, der ein neues Girokonto eröffnete und kurz darauf …

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