PREISPOLITIK

Klammheimliche Transaktionsentgelte

Bereits vor Corona tauchten in den Medien immer wieder Berichte darüber auf, wie teuer der rege Einsatz bargeldloser Zahlungsmittel das Girokonto machen kann - dann nämlich, wenn Banken und Sparkassen jede Kartentransaktion als einzelnen Buchungsposten berechnen. Solche Praktiken mögen Verbrauchern, die vor der Pandemie eher wenig per Karte bezahlt haben, nicht besonders aufgefallen sein. Mit der starken Veränderung des Bezahlverhaltens weg vom Bargeld und hin zur Karte oder auch Lösungen wie Paypal können die für sich genommen eher kleinen Beträge unter dem Strich enorme Summen ausmachen, die dann auch jenen Kunden auffallen, die früher darüber hinweggesehen haben.

Ärgerlich ist das besonders dann, wenn diese Entgelte im Kontoauszug tatsächlich nur pauschal als "Entgelte" ausgewiesen werden, ohne dass für den Kunden ersichtlich wird, was genau sich dahinter verbirgt, womöglich noch garniert mit einem Hinweis auf eine Anlage, die die Details erklären soll, tatsächlich aber gar nicht abrufbar oder zumindest nur schwer auffindbar ist. Erst auf explizite Nachfrage erfährt der Kunde dann, dass sich hinter den ominösen Entgelten die Bepreisung von Transaktionen mit Karte oder auch Paypal verbergen, deren sich der Kunde in vielen Fällen gar nicht bewusst war.

Der Unmut der Kunden ist dann vorprogrammiert - zumal die Kreditwirtschaft ja säulenübergreifend vehement für das bargeldlose Bezahlen wirbt. Dem Kunden dabei vorzuenthalten oder ihn zumindest nicht darauf hinzuweisen, dass es die Kontoführungsgebühr in die Höhe treibt, dieser Empfehlung zu folgen und von den angebotenen Möglichkeiten, sei es nun das kontaktlose Bezahlen per Karte oder auch das Mobile Payment, regen Gebrauch zu machen, das ist im besten Fall wenig kundenfreundlich. Mancher könnte es auch als arglistig empfinden - und sich in diesem Kontext an das BGH-Urteil erinnern, das eine aktive Zustimmung der Kunden zu jeglicher Konditionenanpassung verlangt. Häufen sich solche Fälle, ist das ein weiterer Sargnagel für das ohnehin seit langem angeschlagene Image der Branche.

Zur Erinnerung: Als Anbieter vor allem aus der Reisebranche versuchten, aus einem nicht offengelegten Surcharging bei Kartenzahlungen ein Geschäftsmodell zu machen, bis die Rechtsprechung diese Praxis stoppten da war es die Kreditwirtschaft, die lautstark in die Beschwerden der Verbraucherschützer darüber einstimmte. Das war richtig - aber umso mehr muss es befremden, wenn Kartenemittenten Ähnliches nun selbst versuchen.

Gerade mit Blick auf die Paypal-Zahlungen mag die Einzelberechnung je Transaktion ja vielleicht noch eine gewisse Berechtigung haben. Würde man den Kunden erklären, dass es sich hier um ein Konkurrenzprodukt zu den kreditwirtschaftlichen Lösungen handelt - vielleicht ließe sich dann auf Verständnis bei einem Teil der Kunden hoffen, ähnlich, wie es bei den Verwahrentgelten der Fall ist. Die Verwendung der hauseigenen Karten jedoch ebenfalls mit einem Buchungsentgelt zu belegen, mutet den Kunden dagegen schon einiges zu. Wenn die Karte Teil des Kontopakets ist und der Kunde dafür womöglich noch eine Jahresgebühr bezahlt, empfindet er das zu Recht als Doppeltbepreisung.

Natürlich hat die Interchange-Regulierung die Profitabilität des kartengestützten Zahlungsverkehrs geschwächt und vielleicht gleichen die Skaleneffekte durch eine verstärkte Kartennutzung das nicht vollständig aus. Vor allem bei Kleinbetragszahlungen kann sich durchaus die Frage nach der Rentabilität stellen. Doch auch dafür hat die Branche jahrelang geworben. Wenn sich hier das Geschäftsmodell nicht mehr rechnet, dann sollten die Emittenten dies ehrlich kommunizieren. Eine höhere Monatspauschale für das Girokonto oder eine Anhebung des Jahresentgelts für Debit- und/oder Kreditkarte unter Hinweis auf die Gründe dafür hätte vermutlich weit höhere Aussicht auf Akzeptanz seitens der Kunden als die "klammheimliche" Berechnung von einzelnen Entgelten je Transaktion.

Wenn Kunden, die sich darüber nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie und entsprechend verändertem Zahlungsverhalten beschweren, dann noch "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder eines Präjudizes", wie es im Schreiben einer Sparkasse heißt, eine einmalige Zahlung von sage und schreibe 20 Euro als Ausgleichsangeboten wird - muss man sich da wundern, dass die BaFin in Sachen Kundenzustimmung die Daumenschrauben anzieht? Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X