INSTANT PAYMENT

Knapper Zeitplan für IBAN-Namensabgleich

Wieder einmal drängt die Zeit: Ab Oktober müssen Banken im Sepa-Raum Namen und IBAN von Zahlungsempfängern abgleichen - sowohl für Instant Payments als auch für SepaÜberweisungen. Und wieder einmal wurde spät darüber informiert, wie genau die notwendigen Schnittstellen für diese sogenannte Verification of Payee (VoP) auszusehen haben. Die VoP muss innerhalb von fünf Sekunden durchgeführt werden und täglich rund um die Uhr jederzeit und über alle Schnittstellen verfügbar sein, über die …

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