EU-Parlament verabschiedet PSD II

Am 8. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission zur überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie PSD II zugestimmt. Die neuen Vorschriften bringen folgende Änderungen. Für die Auslösung und Verarbeitung elektronischer Zahlungen werden neue Sicherheitsanforderungen eingeführt. Der EU-Zahlungsverkehrsmarkt wird für sogenannte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister geöffnet. Die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen wird auf 50 Euro begrenzt. Und die Berechnung von Aufschlägen (etwa für das Recht, mit Karte zu zahlen) wird untersagt.

Der Gesetzestext muss vor Inkrafttreten noch formell von den Mitgliedstaaten im Ministerrat gebilligt werden und wird anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen Anpassungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften vorzunehmen.

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