Geldwäschegesetz - ein Warnschuss für Apple

Swantje Benkelberg, Quelle: Fritz Knapp Verlag

Es sieht aus wie ein Kampf David gegen Goliath, was der Deutsche Bundestag mit der Novelle des Geldwäschegesetzes auf den Weg gebracht hat. In Artikel 4 § 58a werden "Systemunternehmen", die durch technische Infrastrukturleistungen zum Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts in Deutschland beitragen, dazu verpflichtet, Zahlungsdienstleistern diese technischen Infrastrukturleistungen "gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und …

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