Marktnotizen

GAA-Streit: Unterschiedliche Urteile

In der Auseinandersetzung um die Nutzung von Geldautomaten durch Visa-Kreditkarten einzelner Banken hat die Sparkasse Mansfeld-Südharz einen Erfolg errungen. Der Antrag von Citibank, ING-Diba, Santander Consumer und Volkswagenbank auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der selektiven Nutzungsbeschränkung am Geldautomaten ist vom Landgericht Halle zurückgewiesen worden. Die Sparkasse Mansfeld-Südharz darf die Nutzungsbeschränkung am Geldautomaten für die von einigen Banken ausgegebenen Visa-Kreditkarten aufrechterhalten. Die Kreissparkasse Heilbronn und die Spar kasse Nienburg dagegen haben im Dezember vor den Landgerichten Heilbronn und Verden Niederlagen erlitten. Ihr Einspruch gegen die im September er gangenen einstweiligen Verfügungen, mit denen die selektive Geldautomatensperre untersagt wurde, wurde abgelehnt. Diese Urteile sind die ersten im GAA-Streit, die nach einer mündlichen Verhandlung er gangen sind.

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