Ausland

Handel Lange Wunschliste an den Gesetzgeber

Händlern geht es bekanntlich immer schlecht. So muss es nicht wundernehmen, dass der Einzelhandelsverband Deutschland e.V., Berlin, mit der Interchange-Regulierung nicht wirklich glücklich ist. Das Hauptziel einer beträchtlichen Absenkung der Sätze ist zwar erreicht, und doch bleiben naturgemäß Wünsche offen.

Das betrifft zum einen die Übergangsregelung für Drei-Parteien-Systeme, wo sie Lizenzen zur Kartenausgabe an Banken vergeben und damit praktisch zu Vier-Parteien-Systemen werden. Hier befürchtet der HDE "ein nicht zu vernachlässigendes Umgehungsrisiko", indem etablierte Anbieter ihre Prozesse derart umgestalten würden, dass sie In den Befreiungstatbestand geraten. Eine nationale Umsetzung der Option, hier eine befristete Ausnahmeregelung vorzusehen, lehnt der Verband daher ab.

Im Zentrum der vom HDE geäußerten Wünsche steht jedoch naturgemäß die Frage der Girocard-Entgelte, bei denen - das sie ja bilateral ausgehandelt werden - noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob sie unter die Regulierung fallen oder nicht. Die Bundesregierung, so die Forderung des Handels, müsse deshalb ausdrücklich klarstellen, dass die Regulierung auch für das Girocard-Verfahren gilt. Denn auch mit der neuen Entgeltsystematik sei der Weg zu Preisen, die sich an den tatsächlichen Kosten orientieren, noch weit. Noch immer seien die Kartenherausgeber in der Lage, Preise zu diktieren. Weil der Handel angesichts der Kundennachfrage keine echte Wahl habe, ob er die Girocard akzeptiert oder nicht, seien die bisherigen Preissenkungen eher kosmetischer Natur gewesen, um gegenüber dem Bundeskartellamt guten Willen zu demonstrieren. Aus diesem Grund plädiert der HDE bei der nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben für eine Festlegung auf einen betragsmäßigen Deckel von maximal 5 Cent anstelle der optionalen prozentualen Obergrenze bei 0,2 Prozent. Schießlich kommt hierbei angesichts des Durchschnittsbetrags von 56,54 Euro je Girocard-Transaktion lediglich ein Satz von 0,12 Prozent heraus, wie es die Deutsche Bundesbank errechnet hat (siehe Beitrag Schrade in cards Karten cartes 4/2014, Seite 10).

Die Berechnung des Interbankenentgelts auf Basis eines gewichteten Durchschnitts für die ersten fünf Jahre ist aus Sicht des Handels natürlich ebenfalls tabu. Denn das würde zur Benachteiligung kleiner Akzeptanzpartner führen, die durch höhere Entgelte ihre größeren Wettbewerber mitfinanzieren müssten. Überdies fürchtet der Handel an dieser Stelle zu große Bürokratie für einen vergleichsweise kurzen Übergangzeitraum.

Unter dem Strich ist die Stellungnahme des Handelsverbands also eindeutig: Bei der Wahl zwischen mehreren Optionen möge sich der deutsche Gesetzgeber im Sinne der Kartenakzeptanten für die aus Sicht der Kartenemittenten jeweils strengere Variante entscheiden. In der Frage des "gewichteten Durchschnitts" mag der Handel dabei durchaus Mitstreiter finden, die sich seiner Argumentation anschließen. Die Frage, ob das vom Bundeskartellamt abgesegnete Verhandlungssystem bei den Girocard-Entgelten tatsächlich als Interchange reguliert werden kann beziehungsweise muss, und auch der 5-Cent-Deckel, dürften jedoch noch heftig diskutiert werden. Red.

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