REGULIERUNG

EU-Kommission nimmt Apple Pay auf Beschwerdeliste

Als die Kreditwirtschaft schon vor Jahren eine Wettbewerbsverzerrung darin sah, selbst Kontoschnittstellen öffnen zu müssen, während Apple die NFC-Schnittstelle der eigenen Endgeräte nicht freigibt, da stieß sie damit bei er europäischen wie auch der deutschen Politik auf taube Ohren. Die Kritik galt den Regulatoren lediglich als Zeichen für das Geschrei einer Branche, die ihre Pfründe in Gefahr sieht. Das lag möglicherweise auch daran, dass viele der Verantwortlichen damals gar nicht genau verstanden, worum es der Kreditwirtschaft eigentlich ging. Nachdem das mobile Bezahlen inzwischen längst keine Zukunftsmusik mehr ist, in anderen Ländern noch weniger als in Deutschland, hat sich das mittlerweile geändert. Und mit dem wachsenden Verständnis der Thematik hat sich auch die Sichtweise der Regulatoren auf Apple verändert.

Am 2. Mai hat nun die Europäische Kommission Apple von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten missbraucht hat. Durch Beschränkung des Zugangs zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten in Geschäften, so die Kommission, schränkt Apple den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen auf iOS-Geräten ein. Die Kommission beanstandet, dass Apple die Entwickler von Apps für mobile Geldbörsen daran hindert, auf iOS-Geräten auf die erforderliche Hard- und Software zuzugreifen, wovon die unternehmenseigene Lösung, Apple Pay, profitiert.

Die Kommission ist zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass Apple auf dem Markt für intelligente Mobilgeräte über beträchtliche Marktmacht verfügt und auf den relevanten Märkten für mobile Geldbörsen eine beherrschende Stellung innehat, da Apple Pay als einzige mobile Geldbörse auf iOS-Geräten auf die erforderlichen NFC-Inputs zugreifen kann und das Unternehmen diese Inputs Drittentwicklern von Apps für mobile Geldbörsen nicht zur Verfügung stellt. Damit werden andere Wettbewerber mobiler Geldbörsen auf i-Phones aus geschlossen, was die Innovationstätigkeit hemmt und die Auswahl für Verbraucher verringert. Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würde dies einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.

Wie üblich weist die Kommission darauf hin, dass weder die Mitteilung der Beschwerdepunkte noch eine mögliche Einleitung eines förmlichen Kartellverfahrens dem Untersuchungsergebnis vorgreift. Alles andere als die Einleitung eines Kartellverfahrens wäre jedoch eine Überraschung - es sei denn, Apple würde es darauf gar nicht erst ankommen lassen. Dazu freilich müsste der IT-Gigant die NFC-Schnittstelle von sich aus freigeben. Und damit ist wohl eher nicht zu rechnen, allein schon deshalb, weil die Zeit bis zur Eröffnung des Kartellverfahrens und erst recht bis zu dessen Abschluss noch einige Jahre dauern dürfte - Jahre, in denen die bisherige Praxis dem Unternehmen noch satte Erträge einbringen wird. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die EU-Kommission diesen Schritt nun endlich gegangen ist. Denn allzu lange ist die EU von den Bigtechs dieser Welt als eine Art zahnloser Tiger betrachtet worden. Höchste Zeit also zu zeigen, dass dieser auch beißen kann. Red.

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