REGULIERUNG

Kartenakzeptanz als Pflicht?

Quelle: pixabay.com

Der Digitalverband Bitkom hat die Bundesregierung aufgefordert, die Akzeptanz mindestens einer elektronischen Bezahloption an jedem PoS verpflichtend vorzuschreiben, wie es bereits in Italien geschehen ist. In Rumänien existiert eine solche Pflicht für alle Händler mit einem Jahresumsatz ab 10 000 Euro.

Mit dieser Forderung, so wird betont, wolle man nicht das Bargeld abschaffen - was eine höchst unpopuläre Forderung wäre -, sondern es gehe darum, Konsumenten die Wahlfreiheit zu geben, überall sowohl elektronisch als auch mit Bargeld zahlen zu können. Dass es indessen nicht nur um Wahlfreiheit, sondern eben doch um den Kampf gegen das Bargeld geht, zeigt die Argumentation: Nur durch eine flächendeckenden Ausweitung elektronischer Bezahloptionen lasse sich die Digitalisierung in Deutschland voranbringen. Innovative PoS-Lösungen, Smart-City-Konzepte (als Beispiel wird Car-Sharing genannt) oder die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen seien ohne flächendeckende elektronische Bezahloptionen schlicht nicht zu realisieren.

Das ist so zwar richtig. Es stellt sich aber die Frage, ob der Bitkom an dieser Stelle das Pferd nicht vom Schwanz her aufzäumt. Durch eine Pflicht, bargeldloses Bezahlen zu ermöglichen, schießen die genannten E-Government- oder Car-Sharing-Angebote nicht automatisch von selbst aus dem Boden. Sondern wer solche Angebote machen will, der bietet auch heute schon ohne eine solche Pflicht entsprechende Bezahloptionen an. Möglichkeiten gibt es ja genug.

Anderen Argumenten ist wenig entgegenzuhalten: Elektronisches Zahlen ist bequem und geht - vor allem, wenn es kontaktlos erfolgt - schnell. Es reduziert Bargeldkosten und eröffnet Händlern neue Möglichkeiten für Zusatzdienste. Damit kann es dem stationären Handel helfen, sich im Wettbewerb mit Online-Shops zu behaupten. Alles richtig. Aber auch hier gilt: Der Handel hat diese Vorteile längst erkannt. Nicht umsonst nimmt die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel immer weiter zu. Weshalb dann auf Zwang anstatt auf eine organische Entwicklung setzen? Das sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) ähnlich und verwahrt sich gegen das Ansinnen, auf zwang zu setzen.

Besser hört sich da der zweite Vorschlag des Bitkom an: Parallel zu regulatorischen Maßnahmen sollten elektronische Bezahlformen gefördert werden, beispielsweise durch Umsatzsteuervergünstigungen, um während der Einführungsphase die Akzeptanz für eine flächendeckende Implementierung zu erhöhen. Verwiesen wird dazu auf Bulgarien, wo es zwar keine Pflicht zum Angebot einer elektronischen Bezahloption oder zur Nutzung gibt, wo aber Verbraucher ein Prozent der Umsatzsteuer sparen, wenn sie 80 Prozent ihres Einkommens elektronisch ausgeben.

Für den Staat mag sich das vielleicht lohnen, wenn so die Schattenwirtschaft eingedämmt werden kann - umso mehr, je mehr Kunden elektronisch bezahlen (wollen). Ob das wirklich gelingt, ist allerdings umstritten. Die Deutsche Bundesbank zumindest hat sich in einer in ihrem Monatsbericht von März dieses Jahres veröffentlichten Studie in dieser Hinsicht skeptisch geäußert (siehe Karten-News April 2019). Auch so ließe sich ein Zwang zum Angebot eines elektronischen Bezahlverfahrens nur schwer rechtfertigen. Red.

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