BARGELDVERSORGUNG

Kreditwirtschaft macht sich abhängig

Cashback-Anteil am Umsatz des Handels verdoppelt

In den zehn Jahren, seit sich die Deutsche Kreditwirtschaft auf das direkte Kundenentgelt bei der Fremdnutzung von Geldautomaten geeinigt hat, das Drittkunden seit dem am 15. Januar 2011 vor der Transaktion angezeigt wird, ist es um die GAA-Gebühren vergleichsweise still geworden. Das mag an der geltenden Regel liegen, die für Kunden für Transparenz sorgt. Doch natürlich hat auch die sinkende Bedeutung des Bargelds im Alltagsleben ebenso dazu beigetragen wie das kostenlose Serviceangebot des Einzelhandels zur Bargeldauszahlung im Zuge eines bargeldlosen Bezahlprozesses.

Auf dieses "Cashback" an der Ladenkasse verweisen auch immer mehr Kreditinstitute ihre Kunden, wenn sie Filialen in der Fläche abbauen und damit auch Geldautomaten entfallen. Ein Stück weit macht sich die Branche in Sachen Bargeldversorgung damit vom stationären Einzelhandel, überwiegend dem Lebensmittelhandel, abhängig. Denn noch ist der Anteil der Barzahler und die Bargeldvorhaltung in Deutschland zu hoch, um die Bargeldinfrastruktur nennenswert zurückzubauen. Und solange Banknoten und Münzen gesetzliches Zahlungsmittel sind, gebieten es zumindest der öffentliche Auftrag der Sparkassen und die regionale Verantwortung der Genossenschaftsbanken, auch im ländlichen Raum die wohnortnahe Bargeldversorgung sicherzustellen - selbst dann, wenn die Bargeldinfrastruktur immer weniger genutzt wird.

Cashback-Anteil am Umsatz des Handels verdoppelt

Der Einzelhandel hat solche Rücksichten nicht zu nehmen. Für Händler ist die Bargeldauszahlung an der Ladenkasse in erster Linie ein Kundenservice. Für die Bargeldlogistik spielt sie eine geringere Rolle. Schließlich werden im Zuge des Bezahlprozesses typischerweise Banknoten ausgezahlt. Die höchsten Kosten verursacht indessen die Münzgeldverarbeitung.

Das wiederum bedeutet: Bei weiter anhaltendem Trend zum bargeldlosen Bezahlen sinkt auch der Bargeldbestand in der Kasse und damit auch die Wahrscheinlichkeit, das Auszahlungswünsche von Kunden nicht oder nur noch teilweise erfüllt werden können.

Generell wird der Handel den Bargeldservice ohnehin nur solange aufrechterhalten, wie er einen Mehrwert für die eigene Kundschaft darin sieht. Sinkt die Nachfrage unter ein bestimmtes Niveau, kann somit bald Schluss sein mit Cashback an der Kasse. Dann hätte die Kreditwirtschaft ein Problem und müsste im schlimmsten Fall entweder das eigene Geldautomatennetz wieder verdichten - oder dem Handel ein Entgelt für die weitere Aufrechterhaltung des Bargeld-Services bezahlen.

Bislang ist es genau umgekehrt. Im Schnitt bezahlen Händler für diesen Service an die Kreditwirtschaft Gebühren von 0,14 Prozent, bei einer Bandbreite von 0,1 bis 0,18 Prozent so das Ergebnis der EHI-Händlerumfrage 2021. 3,05 Prozent ihres Gesamtumsatzes (und damit einen rund doppelt so hohen Anteil wie im Vorjahr) haben Händler 2020 an der Kasse im Rahmen bargeldloser Bezahlvorgänge in bar ausgezahlt, der Anteil von Cashback am Bargeldumsatz liegt sogar bei 6,24 Prozent, nach 2,8 Prozent im Vorjahr. Da muss es nicht verwundern, wenn laut EHI bei allen Händlern Unmut darüber zu spüren ist, dass die Entlastung der Kreditwirtschaft bei der Bargeldversorgung mit einer Belastung für den Handel einhergeht.

Dass es keine offizielle Nutzungsstatistik der DK in Sachen Cashback gibt, hat insofern möglicherweise Methode, um diesen Umstand nicht auch noch offiziell zu dokumentieren. Das ändert allerdings nichts daran, dass sich die Emittentenseite von Cashback als Ertragsbringer möglicherweise schneller als gedacht wird verabschieden müssen. Der Druck wächst jedenfalls. Red.

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