Marktnotizen

Bundeskartellamt stützt Sofortüberweisung.de

Das Bundeskartellamt hat dem Landgericht Köln seine Rechtseinschätzung zur Auseinandersetzung zwischen Giropay und der Payment Network AG übermittelt. Nach jetzigem Stand geht die Wettbewerbsbehörde davon aus, dass die derzeitigen AGB der Kreditinstitute bankenunabhängigen Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt verwehren und insofern nichtig sind. Die Verdachtsmomente hätten sich durch die weiteren Ermittlungen erhärtet.

Grund für die Ermittlungen des Bundeskartellamts war die im Januar 2010 eingereichte Klage der Giropay GmbH, Frankfurt am Main, gegen die Payment Network AG, Gauting, wegen unlauteren Wettbewerbs mit der Begründung, das System Sofortüberweisung.de verstoße gegen die AGB der Banken und Sparkassen. Das Landgericht Köln hatte das Verfahren im Oktober 2010 mit Blick auf die Ermittlungen des Bundeskartellamts ausgesetzt.

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