Marktnotizen

Kabinett beschließt Sepa-Begleitgesetz

Das Bundeskabinett hat am 25. April den Entwurf des Sepa-Begleitgesetzes beschlossen. Damit macht Deutschland von Übergangsbestimmungen in der europäischen Sepa-Verordnung Gebrauch, die am 31. März in Kraft getreten ist. Dazu gehört die Weiterverwendbarkeit von Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 1. Februar 2016 und die Sonderregelung, die dem elektronischen Lastschriftverfahren eine Übergangsfrist bis zu diesem Stichtag einräumt.

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