Marktnotizen

Spur-2-Migration: Kompromiss mit den Netzbetreibern

Für die Sepa-bedingte Migration der elec-tronic-cash-PoS-Terminals auf Spur 2 im Rahmen des TA 7.0 haben der ZKA und die Netzbetreiber in Gesprächen mit dem Bundeskartellamt einen Kompromiss gefunden. Danach bleibt es bei der grundsätzlichen Frist bis zum 30. September 2008. Für die Hostsysteme der Netzbetreiber ist dieser Termin verbindlich. Von den Terminals müssen bis zum Stichtag wenigstens 50 Prozent umgestellt sein, für den Rest gibt es eine Verlängerung um bis zu einem Jahr. Bis zum 1. April 2009 müssen mindestens 80 Prozent der Geräte umgestellt sein.

Voll ausgereizt werden kann die Verlängerungsfrist für maximal 20 Prozent der Terminals jedes Netzbetreibers. Ab dem 1. April kann jedoch jedes Kreditinstitut selbst entscheiden, ob es auch weiterhin Spur-3-Transaktionen autorisiert. Vom ZKA garantiert ist dies nur bis zum 31. März 2009. Auf bereits umgestellten Terminals muss auch schon vor dem 1. Oktober 2008 die Einsetzbarkeit ausländischer Karten im Rahmen der EAPS Kooperationsvereinbarungen gewährleistet werden.

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