BaFin-Genehmigung für PSD2-Schnittstelle der Sparkassen

Quelle: Sparkassenverlag

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat der PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe am 28. Dezember 2020 die Ausnahmegenehmigung vom Notfallmechanismus erteilt. Über diese Schnittstelle können durch den Kunden legitimierte Dienstleister auf Grundlage der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie auf Kontoinformationen zugreifen und Zahlungen auslösen. Der Erteilung vorausgegangen war eine mehrmonatige Marktbewährungsphase, innerhalb der die PSD2-Schnittstelle der Sparkassen frühzeitig nachweisen konnte, dass sie den Anforderungen der BaFin standhält. Zugriffe auf die Zahlungskonten von Sparkassenkunden dürfen damit künftig nur noch über diese rechtlich regulierte Schnittstelle erfolgen. 

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