Fallback-Ausnahmegenehmigung für PSD2-Schnittstelle des Bank-Verlags

Die BaFin hat für die PSD-2-Schnittstelle des Bank-Verlags eine Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung zur Einrichtung eines Notfallmechanismus im Sinne von Artikel 33 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389) erteilt. Banken, die die PSD2-Services des Bank-Verlags nutzen, müssen deshalb keine Fallback-Lösung vorhalten.  Eine solche Ausnahmegenehmigung wird zugestanden, wenn die Umsetzung der PSD2-Schnittstelle alle Anforderungen an Stabilität, Verfügbarkeit und Performance erfüllt.

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