PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe hat sich bewährt

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat der PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe am 28. Dezember 2020 die Ausnahmegenehmigung vom Notfallmechanismus erteilt. Über diese Schnittstelle können durch den Kunden legitimierte Dienstleister auf Grundlage der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie auf Kontoinformationen zugreifen und Zahlungen auslösen. Der Erteilung vorausgegangen war eine mehrmonatige Marktbewährungsphase, innerhalb der die PSD2-Schnittstelle der Sparkassen nachweisen konnte, dass sie den Anforderungen der BaFin standhält. Zugriffe auf die Zahlungskonten von Sparkassenkunden dürfen damit künftig nur noch über diese rechtlich regulierte Schnittstelle erfolgen.

"Wenn Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste unsere PSD2-Schnittstelle konsequent nutzen, profitieren alle Kunden von maximaler Transparenz und Datensicherheit", sagt Dr. Joachim Schmalzl, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. "Unsere Kunden haben jederzeit die Kontrolle über die Zugriffe und können diese nicht nur in ihrem Online-Banking ein sehen, sondern auch verwalten." Zugriff auf Kontodaten erhalten nur Drittdienste, die von der BaFin oder ihrer jeweiligen nationalen Aufsicht lizenziert und von unabhängigen Stellen zertifiziert wurden.

www.dsgv.de

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