Co-Branding

Bahncard-Kreditkarte in der Kritik

Die Zeiten für Co-Brandings sind keine guten. Beim Kunden kommen sie nur an, wenn sie außer der Zahlungsfunktion noch sonstige Vorteile bieten. Diese Vorteile müssen aber irgendwie bezahlt werden, und das ist nach der Interchange-Senkung nicht einfacher geworden. Eine Anpassung bei den Konditionen ist dabei oftmals unvermeidlich.

Ein Beispiel dafür ist die Payback-Visa-Karte der BW-Bank, für die gleichzeitig die Jahresgebühr angehoben und die Gutschrift von Bonuspunkten beim Karteneinsatz reduziert wurde. Dass das Programm der Bank offenbar nur noch begrenzte Freude macht, zeigt die Tatsache, dass Kunden zeitgleich mit der Information über diese Verschlechterung darauf hingewiesen wurde, dass die American-Express-Payback-Karte dauerhaft ohne Jahresgebühr zu haben ist.

Auch die Inhaber der Bahncard-Mastercard, die seit 2009 von der Commerzbank herausgegeben wird, erhielten vergleichbare Post. Zum 1. August wurde eine Preisanhebung von 19 auf 34 Euro angekündigt. Zudem wird die Gutschrift von Bonuspunkten beim Einsatz der Kreditkarte gedrittelt. Darüber ärgern sich viele Bahncard-Inhaber, weil sie sich als Stammkunden so gegenüber den Gelegenheitsfahrern, an die die Bahn in immer größerem Umfang 19-Euro-Tickets verkauft, benachteiligt sehen.

Natürlich hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun - schließlich ist die Bahncard-Kreditkarte ein Gemeinschaftsprodukt, das sich auch für die Commerzbank als Emittentin rechnen muss. Und offenbar ist es eben doch nicht so, dass die vermehrten Einsatzmöglichkeiten der Karte zu so hohen Umsatzsteigerungen führen, dass die Ertragsausfälle infolge der Regulierung dadurch überkompensiert werden, wie es die EU-Kommission der Branche versprochen hatte. Deshalb liegt es auf der Hand, dass der Karteninhaber die Kosten tragen muss. Auch das hatten Vertreter der EU-Kommission wiederholt in aller Deutlichkeit ausgesprochen.

Dass dies beim Kunden schlecht ankommt, liegt auf der Hand. Trotzdem wären die Emittenten vielleicht gut beraten, das Thema Regulierung in ihrer Preiskommunikation anzusprechen, so, wie es beispielsweise die Ärzteschaft bei der Praxisgebühr getan hat. Natürlich lässt sich den Kunden das Funktionieren eines Vier-Parteien-Systems nur schwer erklären. Einen Hinweis auf "EU-Vorgaben" könnte man aber vielleicht doch einbauen. Sonst empfinden Karteninhaber die Anpassungen der Konditionen nur als "Abzocke". Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X