Zahlungskontengesetz

Chance für die Marke Girocard

Wenn in etwa einem Jahr die Regelungen des Zahlungskontengesetzes zur Zahlungskontenterminologie in Kraft treten, dann müssen für alle Leistungen rund um das Girokonto einheitliche Begriffe verwendet werden. Auch die Sparkassen Card der S-Finanzgruppe oder die Bank Card der Genossenschaftsbanken dürfen dann zwar noch so genannt werden. Der hauseigene Begriff muss aber zwingend mit dem einheitlichen in Verbindung gebracht werden. Dann wird es spannend, welcher Name sich beim Kunden durchsetzt.

Ein Stück eigene Identität und Differenzierung vom Wettbewerb werden die Kartenemittenten damit sicher verlieren. Ob das so gravierend ist, wird sich aber erst noch erweisen müssen. Die große Mehrheit der Kunden spricht ohnehin seit jeher von der "ec-Karte", ohne die hauseigene Begrifflichkeit ihrer Hausbank oder den offiziellen Namenswechsel zur Girocard zur Kenntnis genommen zu haben. Bei einigen Banken rangieren Informationen zur Debitkarte in der Navigation im Internet deshalb sogar unter ec-Karte, mithin demjenigen Begriff, unter dem die Kunden auch danach suchen werden.

Wenn aus der Bank Card oder der Sparkassen Card künftig überall die Girocard wird, muss das somit nicht unbedingt ein Nachteil sein. Vielleicht bietet das Zahlungskontengesetz vielmehr die Gelegenheit, endlich den längst nicht mehr aktuellen Begriff ec-Karte auszumerzen und durch die offizielle Bezeichnung für die Debitkarte der deutschen Kreditwirtschaft zu ersetzen - und damit die "Girocardisierungskampagne unter Federführung von Euro Kartensysteme zu unterstützen. Red.

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