Rechtsfragen

Irreführende Kartenwerbung

Kartenangebote sind in den letzten Monaten verstärkt in den Fokus der Verbraucherschützer geraten und damit auch in den der Justiz. Im Kern geht es dabei um Werbeangebote, die dem Kunden einen falschen Eindruck von dem tatsächlich Gebotenen vermitteln.

So beobachtet der "Marktwächter Finanzen" ein neues Geschäftsmodell von Kreditkartenvermittlern, die Karten ohne Schufa-Abfrage bewerben (meist eine Mastercard), dem Kunden, der sich darunter eine Kreditkarte (oder zumindest eine Charge Card) vorstellt, aber lediglich eine Prepaid-Karte bieten.

Im Juni hat das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Sachsen deshalb vor "Kreditclub24" gewarnt. Der Kreditkartenvermittler bewirbt eine "exklusive Platin Mastercard bis zu 7 500 Euro ohne Schufa". Tatsächlich aber bietet der Kreditclub - anders als es sein Name vermuten ließe - keine Kreditkarte, sondern lediglich eine Prepaid-Karte sowie den Zugang zu einem Portal für Kreditvergleiche.

Ganz ähnlich die Global Payments BV. Sie wirbt mit Formulierungen wie "Sofortkredit-Anfrage und Goldene Mastercard für alle!" oder "100 Prozent Zustellung sicher sogar bei negativer Schufa" - obwohl das Unternehmen als bloßer Kreditvermittler auf die tatsächliche Kreditvergabe gar keinen Einfluss hat. Sondern auch hier erhalten Verbraucher auf dieser Website eine Prepaid-Mastercard. Wegen irreführender Werbung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin, deshalb im Juli Klage eingereicht.

Dass die Verbraucherschützer solche Angebote aufs Korn nehmen, ist im Grunde richtig. Zwar müsste es Verbrauchern grundsätzlich klar sein, dass kein seriöser Anbieter ohne Bonitätsprüfung eine Kreditkarte ausstellt. Vielen ist allerdings der Unterschied zwischen Charge-Karten, revolvierenden Kreditkarten und Prepaid-Karten bis heute nicht bewusst. Deshalb müssen die Angebote so formuliert sein, dass auf den ersten Blick erkennbar wird, was zu den teils saftigen Preisen geboten wird, die oftmals noch eine "Aufnahmegebühr" und hohe Zustellungskosten beinhalten.

Auch im Fall der Barclays Bank ging es dem VZBV um irreführende Werbung - hier aber mit Blick auf die Kosten. Denn Barclaycard hatte zwar mit "0 Euro Bargeldabhebungsgebühr" für eine Visa-Goldkarte geworben, allerdings nur auf der Rückseite darauf hingewiesen, dass bei Abhebungen im europäischen Ausland ein Auslandseinsatzentgelt berechnet wird. Dagegen haben die Verbraucherschützer geklagt und vor dem Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz recht bekommen. Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X