Keine Leistung bei Verletzung der Sorgfalt

Zwar ist eine Hausratversicherung grundsätzlich dafür da, dem Eigentümer aus seiner Wohnung gestohlenes Gut zu erstatten. Aber ein verantwortungsvoller Umgang mit Wertsachen gehört schon dazu, wenn man seinen Versicherungsschutz nicht verlieren will. Das Landgericht Münster urteilte nun zu folgendem Fall (Aktenzeichen 115 O 23/24): Ein Wohnungsbesitzer verwahrte in einem einfach abgeschlossenen Schrank Gegenstände von erheblichem Wert, darunter insbesondere Schmuck. Während einer längeren …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X