Recht und Steuern01.08.2025
Im Sommer wachsen Hecken, Sträucher und Bäume besonders schnell - nicht selten bis an die Grundstücksgrenze und darüber hinaus. Was aus gärtnerischer Sicht erfreulich sein mag, führt in der Praxis oft zu Unsicherheiten oder Streitfällen. Denn der richtige Umgang mit Gehölzen auf dem eigenen Grundstück ist nicht nur eine Frage der Pflege, sondern auch des Rechts.
Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) ist der radikale Rückschnitt oder das Entfernen von Hecken, Gehölzen und Bäumen in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. Ziel ist der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere. In dieser Zeit sind lediglich vorsichtige Pflege- und Formschnitte erlaubt. Größere Eingriffe sollten außerhalb der …
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Recht und Steuern01.08.2025
Die Gestaltung des gemeinschaftlichen Ziergartens innerhalb einer Wohnanlage wird häufig zum Zankapfel. Es gibt einfach zu viele unterschiedliche Vorstellungen darüber, was schön und angemessen ist. Die Justiz entschied nun, dass das Aufstellen eines privaten Gedenksteins für einen verstorbenen Mitbewohner erlaubt sein kann (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 22/24).
Die Eigentümerversammlung hatte mehrheitlich beschlossen, dass im Ziergarten mit einem Gedenkstein an einen ehemaligen Bewohner der Anlage erinnert werden solle. Der Mann war Oberbürgermeister der betroffenen Stadt gewesen. Ein Mitglied der Gemeinschaft klagte dagegen. Die Frau fand, in Zusammenhang mit der hinter dem Garten stehenden Kirche habe der Garten die …
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Recht und Steuern01.07.2025
Es waren nicht die Geräusche, die einen Grundstückseigentümer bei der Nutzung eines Trampolins durch seine Nachbarn störten, sondern etwas anderes. Der Betroffene wollte nicht, dass die Hobbysportlerinnen und -sportler bei der Benutzung ihres Turngerätes über den Zaun und damit in sein Anwesen blicken konnten. Er klagte vor Gericht dagegen. Das Oberlandesgericht Brandenburg gab im teilweise Recht (Aktenzeichen 5 U 140/23).
Das Trampolin durfte zwar grundsätzlich bleiben, musste aber etwas versetzt werden, weil es wegen seiner Höhe (2,80 Meter mit Netz) zu nahe an der Grundstücksgrenze stand. Konkret musste es um knapp zwei Meter vom Gartenzaun entfernt werden, um einen angemessenen …
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