Erwartung der Einsparung von Energie reicht

Vermieter können die Kosten einer energetischen Modernisierung durch eine Mieterhöhung auf die Mietparteien umlegen, wenn eine Einsparung von Energie zu erwarten ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich der Energieverbrauch tatsächlich entwickelt (BGH VIII ZR 283/23).

Die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses ließ nach vorheriger Ankündigung eine Gaszentralheizung einbauen und ersetzte damit die bisherigen Einzelöfen. Nach Abschluss der Arbeiten erhöhte sie die Miete. Einige Jahre …

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