BARGELD

Schwierige Obergrenze

Mehrheit gegen eine Obergrenze für Barzahlungen Quelle: Civey

Geldwäsche-Prävention ist unbestritten wichtig und im Interesse aller. Deshalb haben all diejenigen Recht, die das dazu gedachte Maßnahmenpaket der EU-Kommission begrüßt haben. Denn obgleich sich niemand Illusionen darüber macht, dass es gelingen kann, solche illegalen Machenschaften komplett zu unterbinden, heißt das doch nicht, dass man es nicht wenigstens versuchen sollte, um den Kriminellen das Leben zumindest schwerer zu machen.

Dass in der öffentlichen Diskussion dennoch vor allem die geplante Bargeld-Obergrenze zum Thema wurde, ist leicht zu verstehen - schließlich ist das genau die Maßnahme, die den normalen Bürger - wenn überhaupt - am ehesten betrifft. Genau deshalb wäre es falsch, die Kritik an dieser Obergrenze pauschal abzutun. Denn auch diejenigen, die vor dem Eindruck warnen, dass die Bargeldnutzung kriminalisiert wird, habe damit Recht.

Erstens ist Bargeld immer noch gesetzliches Zahlungsmittel. Da darf nicht das Gefühl vermittelt werden, mit Barzahlungen würden zum großen Teil Straftaten verschleiert. Zweitens gibt es nach wie vor Bereiche, in denen auch Barzahlungen höherer Beträge nicht nur üblich, sondern auch bis heute weitgehend alternativlos sind. Paradebeispiel dafür ist der Autoverkauf unter Privatleuten. In einigen Jahren wird man in einem solchen Fall vielleicht ganz selbstverständlich Echtzeitzahlungen per Handy vornehmen. So weit sind wir heute jedoch noch nicht.

Natürlich gilt in solchen Fällen privater Transaktionen die jetzt so viel diskutierte Bargeldobergrenze ohnehin nicht und ließe sich auch kaum kontrollieren. Aber auch im Handel sind Szenarien denkbar, in denen sich Barzahlungen hoher Beträge nicht ohne Weiteres vermeiden lassen. Was ist etwa auf Antiquitätenmärkten, wo der Kunde das Stück seiner Wahl gleich mitnehmen möchte, aber nicht per Karte bezahlen kann, weil der Preis das Limit pro Transaktion überschreitet? Was beim Kauf einer Waschmaschine durch Aufteilung des Bezahlvorgangs in zwei Transaktionen schon umständlich ist, könnte beispielsweise beim Erwerb eines antiken Teppichs schon zur echten Herausforderung werden. Hier wäre eine digitaler Euro vielleicht die Lösung der Wahl - nur, dass es den eben noch nicht gibt.

Mehrheit gegen eine Obergrenze für Barzahlungen Quelle: Civey

Hinzu kommt: Um den Volkszorn hochkochen zu lassen, genügt es schon, dem Bürger, der sein Auto privat verkauft hat, die Einzahlung des Kaufpreises auf sein Konto durch Vorgaben im Rahmen der Geldwäscheprävention schwer zu machen. Nicht umsonst haben BVR und DSGV bereits Mitte Mai gemeinsam darauf hingewiesen, es sei abzusehen, dass Kunden der Nachweis der legalen Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte in vielen Fällen unmöglich sein wird, was dann künftig eine Verdachtsmeldung an die Behörden nach sich ziehen müsste. Ganz so einfach ist der Umgang mit dem Thema Bargeld eben doch nicht. Und vielleicht ist es für eine solche Obergrenze einfach noch zu früh. Red.

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